wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21.04.2016
L 4 VG 4/15 B -

Kein Anspruch auf Opferentschädigung für dauerhaften Haarverlust bei nicht erkennbar vorsätzlichem Handeln des Friseurs

Bedürftige Geschädigte hat keinen Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe

Eine Klage auf Opferentschädigung wegen dauerhaften Haarverlusts durch eine Friseurbehandlung hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn sich zwar ein fahrlässiges, aber kein vorsätzliches Handeln erkennen lässt. Daher muss auch bedürftigen Klägern keine Prozesskostenhilfe gewährt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landes­sozial­gerichts Rheinland-Pfalz hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte versucht, sich die Haare blondieren zu lassen. Dabei wurde in einer der über 300 Filialen des Lizenzunternehmens "Hairkiller" durch einen Mitarbeiter ein Haarfärbemittel aufgebracht, das bei der Klägerin bereits anfänglich zu einem Kribbeln und Jucken sowie zu Spannungen auf der Kopfhaut führte. Ohne die individuelle Unverträglichkeit zu erkennen, ließ der Mitarbeiter das Mittel weiter über einen längeren Zeitraum einwirken, was bei der Klägerin auf der Kopfhaut zu bis zum Schädelknochen abgestorbenen Arealen führte. Diese und eine spätere Infektion im Krankenhaus führten dazu, dass etwa in der Größe einer Mönchstonsur dauerhaft keine Haare mehr wachsen. Die Klägerin beantragte beim zuständigen Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eine Beschädigten-Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz. Diese wurde abgelehnt, weil kein vorsätzlicher rechtswidriger Angriff vorliege. Für die gegen diese Entscheidung eingelegte Klage begehrte die Klägerin Prozesskostenhilfe, weil durch die Verwendung von Wasserstoffperoxid eine Verletzung zumindest mit bedingtem Vorsatz in Kauf genommen worden sei.

Gericht geht von fahrlässigem, nicht vorsätzlichen Handeln aus

Das Sozialgericht Koblenz lehnte die Gewährung von Prozesskostenhilfe ab, weil sich ein bedingter Vorsatz nicht nachweisen lasse. Auf die Beschwerde der Klägerin bestätigte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz die Entscheidung. Für die Annahme eines bedingten Vorsatzes reiche es nicht aus, wenn der Täter eine Verwirklichung des Tatbestands weder anstrebe noch als sicher annehme, sondern nur für möglich halte. Denn dies würde eine Abgrenzung zur sogenannten bewussten Fahrlässigkeit ausschließen und in allen Fällen der Verwendung von Wasserstoffperoxid zur Haarbleiche immer einen Körperverletzungsvorsatz zur Folge haben. Es sei hier vielmehr von einem fahrlässigen Handeln auszugehen, weil es geradezu abwegig sei anzunehmen, der Friseur habe eine Schädigung der Klägerin bewusst in Kauf genommen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22604 Dokument-Nr. 22604

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22604

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?