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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „hälftige Teilung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 03.03.2014
- 4 UF 181/13 -
Nach Trennung darf grundsätzlich einer der Eheleute nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben
Trennungsbedingte Anschaffungskosten rechtfertigen nichts anderes
Hat sich ein Ehepaar getrennt, so darf der jeweilige Ehepartner nur die Hälfte des Guthabens eines gemeinsamen Kontos abheben. Dies gilt selbst dann, wenn dem einen Ehepartner trennungsbedingt Anschaffungskosten entstehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bremen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hob ein Ehepartner im Juni 2009 zwei Tage nach der erfolgten Trennung der Eheleute das gesamte Guthaben eines gemeinsamen Kontos ab. Er gab an, dass er das Geld zur Deckung der trennungsbedingten Anschaffung von Möbeln und Elektrogeräten gebraucht habe. Da der andere Ehepartner davon nichts wusste und damit auch nicht einverstanden war, erhob er Klage auf Rückzahlung des hälftigen Guthabens.Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des klagenden Ehepartners. Diesem habe ein Anspruch auf Rückzahlung des hälftigen Guthabens zugestanden.... Lesen Sie mehr
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