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Landgericht Coburg, Urteil vom 21.12.2005
- 12 O 871/03 -
Die Wasserkastenfalle - zur Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Getränkemarktes
Gefahren können überall lauern. Darum tut man gut daran, die Augen stets offen zu halten. Freilich darf man darauf vertrauen, dass Andere keine unnötigen Gefahrenquellen schaffen. Dies gilt um so mehr an Orten, wo mit viel Publikum zu rechnen ist, wie beispielsweise in Warenhäusern. Missachtet der Betreiber eines derartigen Geschäfts seine Verkehrssicherungspflichten, macht er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig, wenn etwas passiert.
Das verdeutlicht ein vor kurzem ergangenes Urteil des Landgerichts Coburg. Das Gericht verurteilte den Inhaber eines Getränkemarktes, an eine in seinen Verkaufsräumen gestürzte und verletzte Kundin Schadensersatz und Schmerzensgeld von ca. 4.500 € zu zahlen. Zudem hat er ihr etwaige zukünftig aus dem Unfall entstehende Schäden zu ersetzen. Allerdings gaben die Richter der Verletzten eine Mitschuld an dem Sturz.Was war geschehen? Es war Heiligabend und die spätere Klägerin wollte die letzten Weihnachtseinkäufe erledigen. Im nahegelegenen Supermarkt stieg sie in der Getränkeabteilung auf eine dort abgestellte Holzpalette, um einen Mineralwasserkasten... Lesen Sie mehr
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