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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hurrikan“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.04.2019
- 2-24 O 160/18 -
Sanierungsarbeiten im Hotel nach Hurrikan: Reisenden steht wegen Baulärms Anspruch auf Reisepreisminderung und Schadensersatz zu
Reiseveranstalter muss auf Bauarbeiten im Hotel hinweisen
Kommt es in einem Hotel nach einem Hurrikan zu Sanierungsarbeiten, muss der Reiseveranstalter darauf vor Reisebeginn hinweisen. Er muss sich zudem über den Zustand der Hotelanlage informieren. Die Reisenden können wegen Baulärms im Hotel eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude geltend machen. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau hatte für sich und ihren Sohn eine Urlaubsreise in die Dominikanische Republik im Herbst 2017 gebucht. Am Urlaubsort angekommen, mussten beide jedoch feststellen, dass im Hotel Bauarbeiten vorgenommen wurden. So wurden die Dächer neu gedeckt und einige Hotelzimmer saniert. Dadurch kam es von morgens bis spät abends zu erheblichen Baulärm. Hintergrund der Arbeiten war ein Hurrikan, der einige Tage vor Reisebeginn Schäden am Hotel verursacht hatte. Die Frau klagte schließlich nach dem Urlaub gegen die Reiseveranstalterin auf Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubsfreude.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.10.2002
- X ZR 147/01 -
Tsunamis und Hurrikans: Reiserücktritt und Stornierung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt
Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise
Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Reisenden nach Abbruch ihrer Flugpauschalreise in die Dominikanische Republik den gesamten Reisepreis zurückverlangten und weiter eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Reisezeit begehrten, weil die Ferienanlage kurz nach ihrem Eintreffen durch den Hurrikan "Georges" weitgehend zerstört worden war und sie in einem anderen Teil des Landes provisorisch untergebracht wurden.
Das Berufungsgericht hatte eine Vertragsverletzung des Reiseveranstalters verneint, weil dieser eine in der Nacht vor dem Abflug erfolgte Hurrikan-Vorwarnung nicht habe abfragen und an die Reisenden weitergeben müssen, da die Eintreffwahrscheinlichkeit zu diesem Zeitpunkt nur 1:4 betragen und sich die Gefahr noch nicht verdichtet gehabt habe.Der Bundesgerichtshof hat das... Lesen Sie mehr
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