die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Instandhaltungspflicht“ veröffentlicht wurden
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 01.07.2015
- 13 S 154/14 -
Vermieter darf abgenutzten Teppichboden im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht nicht gegen den Willen des Mieters durch Laminatboden ersetzen
Verlegen von Laminat statt Teppich stellt vorher anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar
Muss ein Vermieter im Rahmen seiner Instandhaltungspflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB einen abgenutzten Teppichboden ersetzen, darf er statt eines Teppichs nicht gegen den Willen des Mieters Laminat verlegen. Dies stellt vielmehr eine vorher anzukündigende Modernisierungsmaßnahme dar. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangte eine Wohnungsmieterin, dass der stark abgenutzte, 17 Jahre alte Teppichboden durch einen neuen Teppich ersetzt wird. Die Vermieterin war zwar dazu bereit, den alten Teppich zu entfernen, wollte aber statt eines neuen Teppichs vielmehr Laminat verlegen. Damit war aber die Mieterin nicht einverstanden und erhob daher Klage auf Austausch des Teppichbodens durch einen neuen Teppich.Das Amtsgericht Stuttgart wies die Klage ab. Der Vermieter einer Wohnung sei berechtigt, einen abgenutzten Teppichboden durch Laminat zu ersetzen. Denn ein Mieter habe unwesentliche Veränderungen an der Mietsache... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2016
- V ZR 91/16 -
BGH: Übertragung der Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflicht auf Sondereigentümer durch Teilungsvertrag zieht im Zweifel diesbezügliche Kostentragungspflicht nach sich
Pflicht zur Tragung der Instandsetzungs- oder Instandhaltungskosten muss im Teilungsvertrag nicht geregelt werden
Ist einem Wohnungseigentümer ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücksflächen eingeräumt und regelt der Teilungsvertrag eine diesbezügliche Instandsetzung- und Instandhaltungspflicht, so bedeutet dies im Zweifel, dass der Wohnungseigentümer auch die Kosten dafür zu tragen hat. Eine entsprechende Regelung im Teilungsvertrag bedarf es nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Durch einen Teilungsvertrag wurde den Eigentümern zweier Erdgeschosswohnungen ein Sondernutzungsrecht an bestimmten Grundstücksflächen zugewiesen. Zudem regelte der Vertrag, dass die Eigentümer für die Instandhaltung der Flächen verantwortlich waren. Im April 2015 wurde während einer Eigentümerversammlung den beiden Eigentümern der Erdgeschosswohnung... Lesen Sie mehr
Landgericht Duisburg, Urteil vom 27.09.1988
- 7 S 529/87 -
Vermieter muss 15 Jahre alten Teppichboden aufgrund unfallträchtiger Wellenbildung austauschen
Neuverlegung eines Teppichs gehört zur Instandhaltungspflicht des Vermieters
Kommt es materialbedingt zu einer unfallträchtigen Wellenbildung eines 15 Jahre alten Teppichbodens, so muss der Vermieter diesen austauschen. Denn der Vermieter ist zur Instandhaltung der Mietsache verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall verlangten die Mieter einer Wohnung von ihrem Vermieter den Austausch des rund 15 Jahre alten Teppichbodens. Bei diesem bildeten sich inzwischen materialbedingt Wellen, die zu einer Stolpergefahr führten. Der Vermieter lehnte eine Erneuerung jedoch ab. Er verwies auf die vielen Verschmutzungen und Flecken, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch die... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.03.1993
- VI ZR 176/92 -
Haftung für herabfallende Dachteile bei Sturm: Wohneigentumsverwalter trifft Instandhaltungs- und Kontrollpflicht für Dachkonstruktion
Erhebliche Gefahr durch herabfallende Dachteile zwingt zur Vornahme aller zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Dachablösung
Der Verwalter von Wohnungseigentum hat die Pflicht zur Instandhaltung und Kontrolle der Dachkonstruktion. Er haftet daher für eventuelle Schäden aufgrund einer Dachablösung. Wegen der erheblichen Gefahren durch herabfallende Dachteile muss der Pflichtige alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung der Dachablösung treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Sturms lösten sich Teile der Dachpappe eines Mehrfamilienhauses und stürzten auf die auf dem Nachbargrundstück betriebene Gärtnerei. Dadurch wurde ein Gewächshaus zerstört sowie Warenbestände und Einrichtungsgegenstände erheblich beschädigt. Das Mehrfamilienhaus gehörte einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Betreiber der... Lesen Sie mehr