VG Berlin, Urteil vom 31.01.2014
- VG 4 K 102.13 -Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche
Gewerbetreibende müssen nach dem Gesamtbild ihres Verhaltens die Gewähr dafür bieten, ihr Gewerbe ordnungsgemäß zu betreiben
Wer entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr
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