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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 31.01.2014
- VG 4 K 102.13 -
Gewerbeuntersagung nach Alkoholabgabe an Jugendliche
Gewerbetreibende müssen nach dem Gesamtbild ihres Verhaltens die Gewähr dafür bieten, ihr Gewerbe ordnungsgemäß zu betreiben
Wer entgegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes Alkohol an Minderjährige abgibt, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger betrieb seit Juli 2007 einen
Alkoholabgabe an Jugendliche verstößt gegen das Jugendschutzgesetz
Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Dem Kläger fehle es an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit, so dass der Widerruf und die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 17680
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