die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kampfhundeverordnung“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2010
- 10 BV 06.3053 -
BayVGH: Hunde mit bestandenem Wesenstest unterliegen nicht dem Leinenzwang
Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt sind und den sog. Wesenstest bestanden haben
Kampfhunde, die den so genannten Wesenstest bestanden haben, dürfen ohne Leine herumlaufen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Obwohl ihr Hund den sog. Wesenstest bestanden hatte, waren die Halter eines Rottweilers verpflichtet worden, ihren Hund an der Leine zu führen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob die allein auf die Zugehörigkeit zu der Hunderasse Rottweiler gestützten behördlichen Anordnungen zur Hundehaltung auf. Zugleich betonte er, dass in der Regel eine konkrete Gefahr für Leib und Leben Dritter besteht, wenn - unabhängig von ihrer Rasse - große Hunde auf öffentlichen Straßen und Wegen mit relevantem Publikumsverkehr frei umherlaufen, durch eine hierzu nicht befähigte Person geführt werden oder nicht ausbruchsicher untergebracht werden.Angesichts der gravierenden Folgen, die aus einem Fehlverhalten von Mensch oder Tier entstehen könnten, reiche bereits die geringe Wahrscheinlichkeit... Lesen Sie mehr