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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09.11.2010
- 10 BV 06.3053 -
BayVGH: Hunde mit bestandenem Wesenstest unterliegen nicht dem Leinenzwang
Anordnungen zur Haltung von Hunden, die in der Kampfhundeverordnung aufgeführt sind und den sog. Wesenstest bestanden haben
Kampfhunde, die den so genannten Wesenstest bestanden haben, dürfen ohne Leine herumlaufen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Obwohl ihr Hund den sog. Wesenstest bestanden hatte, waren die Halter eines Rottweilers verpflichtet worden, ihren Hund an der Leine zu führen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob die allein auf die Zugehörigkeit zu der Hunderasse
Geringe Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung genüge für Anordnung
Angesichts der gravierenden Folgen, die aus einem Fehlverhalten von Mensch oder Tier entstehen könnten, reiche bereits die geringe Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leben oder Gesundheit aus, um eine konkrete Gefahr anzunehmen und damit Anordnungen zu rechtfertigen.
Verwaltungsgemeinschaft kommt gesetzlich vorgeschriebene Ermessensabwägung nicht ausreichend nach
Gleichwohl hat der BayVGH die Anordnung aufgehoben, weil die beklagte Verwaltungsgemeinschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen Ermessensabwägung der Verpflichtung, alle großen und kräftigen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.11.2010
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ ra-online
- Teilerfolg für Klage von Hundehalter gegen Leinenzwang im Hundeauslaufgebiet
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 03.08.2000
[Aktenzeichen: VG 14 A 469.99]) - Bissige Rottweiler müssen Maulkorb tragen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.12.2004
[Aktenzeichen: 12 A 11709/04.OVG]) - Gefahr für Menschen oder Tiere - VG Hannover bestätigt Tötungsanordnung für Rottweiler mit "negativen Verhaltensmerkmalen"
(Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 15.02.2007
[Aktenzeichen: 10 B 426/07])
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Dokument-Nr. 10568
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