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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 17.01.2023
- 1 LA 20/22 -
Niedersächsische Bauaufsichtsbehörden können die Beseitigung von Schottergärten anordnen
Kiesbeete sind keine Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO)
Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht hat den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover abgelehnt, mit dem dieses die Klage gegen eine auf die Beseitigung von Kies aus zwei Beeten gerichtete bauaufsichtliche Verfügung der Stadt Diepholz abgewiesen hat. Damit hat sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht erstmals mit der bauordnungsrechtlichen Unzulässigkeit von Schottergärten befasst.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Kläger sind Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Stadtgebiet Diepholz. Im Vorgarten haben sie zwei insgesamt etwa 50 m² große Beete angelegt. Diese sind mit Kies, in den einzelne Pflanzen eingesetzt sind, bedeckt. Die Beteiligten streiten insbesondere darüber, ob es sich bei den Beeten um Grünflächen im Sinne des § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) handelt. Nach dieser Vorschrift müssen die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere zulässige Nutzung erforderlich sind. Die Grundstückseigentümer machen... Lesen Sie mehr
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