die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kniegelenksarthrose“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 26.04.2016
- S 1 U 2600/15 -
Für Anerkennung einer Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit muss Kniegelenkserskrankung primärer Grund für Gonarthrose sein
Entfernung des Meniskus stellt gesicherte Konkurrenzursache für Entwicklung einer Gonarthrose dar
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Feststellung einer Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit eine primäre Gonarthrose und das Fehlen maßgeblicher Konkurrenzursachen voraussetzt.
Der 1955 geborene Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war von 1991 bis 1994 und erneut von 2000 bis zu einem Arbeitsunfall im März 2011 als Gerüstbauer, Gipser, Stuckateur und Bauhelfer beschäftigt. Anfang des Jahres 2014 begehrte er von der beklagten Berufsgenossenschaft die Feststellung und Entschädigung einer Kniegelenksarthrose rechts als Berufskrankheit. Hierzu trug er vor, dass er bei seiner Tätigkeit in erheblichem Umfang Belastungen durch Arbeiten im Knien, Hocken und Kriechen ausgesetzt gewesen sei. Bereits 1992 musste dem Kläger wegen eines Innenmeniskusrisses, eines Knorpelschadens und einer medialen Gonarthrose der Innenmeniskus... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mannheim, Urteil vom 18.06.2014
- S 1 U 561/10 -
Zur Anerkennung einer Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit
Abgrenzung zwischen Volkskrankheit und beruflich verursachten Funktionsstörungen
Wer eine Kniegelenksarthrose als Berufskrankheit anerkennen lassen möchte, muss nachweisen können, dass die Krankheit keine anderen Ursachen hat. Dies geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Mannheims hervor.
Der 1950 geborene Kläger erlernte den Beruf des Malers und Stukkateurs, den er über Jahrzehnte hinweg ausübte. Seinen Antrag, gesundheitliche Beeinträchtigungen im Bereich der Kniegelenke als Berufskrankheit anzuerkennen, lehnte die zuständige Berufsgenossenschaft ab. Vorhandene arthrotische Veränderungen seien nicht auf berufliche Belastungen zurückzuführen.Hiergegen wandte... Lesen Sie mehr