die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „körperlicher Freiraum“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.04.2010
- L 16 KR 45/09 -
LSG Nordrhein-Westfalen: Krankenversicherung braucht Rollstuhlbike nicht zu zahlen
Landessozialgericht zur Erforderlichkeit eines Elektrorollstuhls oder eines gleich geeigneten Zuggerätes für Rollstühle
Wer sich als erwachsener Krankenversicherter ein Rollstuhlbike ("Speedy-Bike") selbst beschafft, hat keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten, wenn er sich mit einem gewöhnlichen Aktiv(Greif)rollstuhl in einem Umkreis von 500 m um seine Wohnung in zumutbarer Zeit noch selbstständig bewegen kann. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Behinderte Krankenversicherte können nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Ausgleich ihrer Behinderung nach § 33 des Fünften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB V) nur solche Hilfsmittel verlangen, die ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens decken.Die Krankenversicherung gewähre nur Hilfsmittel für einen Basisausgleich der Behinderung zum Erschließen eines gewissen körperlichen Freiraums. Dieser Freiraum umfasse die Wohnung und die Erledigung von Alltagsgeschäften im Nahbereich der Wohnung wie Einkauf, Erledigung von Post - und Bankgeschäften sowie der Besuch von Apotheken und Ärzten. Das Bundessozialgericht... Lesen Sie mehr