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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kuchen“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.05.1984
- 2 AZR 3/83 -
Bienenstich-Fall: Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von wenigen Cent verzehrt, kann fristlos gekündigt werden
Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer ist gestört - Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich
Eine Verkäuferin, die ein Stück Bienenstich im Wert von rund 30 Cent (60 Pfennig) verzehrt, kann fristlos gekündigt werden. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Allerdings kommt es auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Veröffentlichung dieser Entscheidung erfolgt in der Reihe "historische Urteile". Das hier besprochene Urteil ist als "Bienenstich-Urteil" in die Rechtsgeschichte eingegangen.Eine Verkäuferin wandte sich vor dem Bundesarbeitsgericht gegen ihre fristlose Kündigung. Sie war seit Dezember 1980 in einem Essener Warenhaus als Buffetkraft für einen Monatslohn von 1.705,-- DM brutto angestellt. Am 29. März 1982 wurde die Klägerin von einer Kontrollverkäuferin beobachtet, wie sie ohne Bezahlung ein Stück Bienenstichkuchen aus dem Warenbestand nahm und hinter der Bedienungstheke verzehrte. Nach Anhörung und Zustimmung des Betriebsrates... Lesen Sie mehr
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