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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „kurze Ehezeit“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Thüringen, Beschluss vom 19.05.2011
- 1 UF 93/11 -
Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei fehlender ehelicher Lebensgemeinschaft wegen außergewöhnlich kurzen Zusammenlebens
Zusammenleben von zwei Jahren ist nicht außergewöhnlich kurz
Ist eine eheliche Lebensgemeinschaft aufgrund eines außergewöhnlich kurzen Zusammenlebens nicht entstanden, so kann die Durchführung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit nach § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes (VersAusglG) ausgeschlossen sein. Ein Zusammenleben von zwei Jahren ist nicht als außergewöhnlich kurz einzustufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde eine Ehe im März 2008 vom Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt nach einer Ehezeit von weniger als drei Jahren geschieden. Da die Ehefrau die Durchführung des Versorgungsausgleichs beantragte, führte das Amtsgericht diesen trotz der kurzen Ehedauer durch. Der Ehemann war damit nicht einverstanden. Er hielt die Durchführung des Versorgungsausgleichs mit Blick auf die kurze Ehedauer für grob unbillig und legte daher Beschwerde ein.Das Thüringer Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Ehemanns zurück. Der Versorgungsausgleich sei mit Blick... Lesen Sie mehr
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