die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „leichtes Schuhwerk“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Speyer, Urteil vom 09.08.1957
- Cs 420/57 -
Abrutschen vom Kupplungspedal aufgrund leichten Schuhwerks begründet Fahrlässigkeit
Fahren mit leichtem Schuhwerk zwar nicht verboten, begründet aber besondere Vorsicht
Wer beim Autofahren leichte Pumps mit schmalem Absatz trägt, muss besonders vorsichtig fahren. Rutscht die Fahrerin aufgrund des leichten Schuhwerks vom Kupplungspedal ab und kommt es zu einem Unfall, ist ihr Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Speyer hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Autofahrerin fuhr auf einer mit einem Stopp-Schild versehene Kreuzung zu. Während sie auf die Kreuzung weiter zufuhr, richtete sie ihre Aufmerksamkeit auf die Wegweiserschilder. Durch den Zuruf ihres Sohns und dem scheinbar schnellen Herannahen eines Autos auf der Vorfahrtstraße, erschreckte sie sich und rutschte von dem Kupplungspedal ab. Das Fahrzeug machte einen Satz nach vorn und es kam zu einem Verkehrsunfall. Aufgrund des Vorfalls wurde die Autofahrerin wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt.Das Amtsgericht Speyer bejahte eine fahrlässige Körperverletzung. Zwar... Lesen Sie mehr