die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „mündliche Information“ veröffentlicht wurden
Landgericht Krefeld, Urteil vom 21.09.2022
- 2 S 27/21 -
Kein Zugang einer Kündigung durch mündliche Information über Einwurf in den Briefkasten des Empfängers
Um 22.30 Uhr in Briefkasten geworfene Kündigung geht erst am nächsten Tag zu
Der Zugang einer Kündigung wird nicht durch die mündliche Information über den Einwurf der Kündigung in den Briefkasten des Empfängers bewirkt. Eine um 22.30 Uhr in den Briefkasten geworfene Kündigung geht - auch unter Berücksichtigung der mündlichen Information über den Einwurf - erst am nächsten Tag zu. Dies hat das Landgericht Krefeld entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 4. Februar 2020 warf die Mieterin einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen um 22.30 Uhr die Kündigung über das Mietverhältnis in den Briefkasten des Vermieters. Zudem teilte sie dem Vermieter über die Gegensprechanlage mit, dass sie die Kündigung in den Briefkasten geworfen hat. Der Vermieter nahm jedoch das Kündigungsschreiben erst am Folgetag aus den Briefkasten. Nachfolgend bestand Streit, wann die Kündigung dem Vermieter zugegangen war. Da der 4. Februar 2020 der dritte Werktag des Monats war, wäre die Kündigung zum Ende des Monats April 2020 wirksam, wenn der Zugang an dem Tag erfolgte. Sollte das... Lesen Sie mehr