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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011
- 6 U 78/10 -
Nachrichtentexte sind urheberrechtlich geschützt
Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung
Texte von Nachrichtenagenturen genießen urheberrechtlichen Schutz, da es sich um persönliche geistige Schöpfungen handelt. Somit kann bei Verletzung des Urheberrechts auf Unterlassung und Schadenersatz nach dem Urhebergesetz geklagt werden. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin, eine Nachrichtenagentur, nahm den Beklagten wegen der Verletzung von Urheberrechten an einer Reihe von Nachrichtentexten in Anspruch. Der Beklagte betrieb ein regionales Internetmagazin. Auf der Internetseite des Magazins veröffentlichte er Nachrichtenmeldungen der Klägerin. Darin sah diese eine Verletzung ihrer urheberrechtlichen Befugnisse und nahm den Beklagten deswegen auf Unterlassung und auf Zahlung von Schadensersatz und Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Anspruch. Das Landgericht Mannheim wies die Klage ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.... Lesen Sie mehr