die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Oktoberfest goes Dubai“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 25.06.2021
- 17 HKO 7040/21 -
Oktoberfest in Dubai darf nicht mit Münchner Original werben
LG München I gibt Antrag auf einstweilige Verfügung der Stadt München statt
Das Landgericht München I hat die von der Landeshauptstadt München beantragte einstweilige Verfügung gegen die beiden Veranstalter des Oktoberfests in Dubai ganz überwiegend erlassen. Die Kammer hat den Veranstaltern des Oktoberfests Dubai unter anderem verboten, mit der Formulierung „Oktoberfest goes Dubai“ sowie der dazugehörigen Abbildung zu werben. Verboten ist ihnen insbesondere auch, unter dieser Bezeichnung Schausteller und Gastronomen in Deutschland für ihre Veranstaltung in Dubai anzuwerben.
Die Landeshauptstadt München hatte am 25.05.2021 eine einstweilige Verfügung gegen die Veranstalter des Oktoberfests Dubai beantragt. Die beiden verfügungsbeklagten Veranstalter vertraten die Auffassung, dass der Begriff „Oktoberfest“ von jedermann verwendet werden darf und nicht markenrechtlich oder kennzeichenrechtlich geschützt werden kann. Außerdem assoziiere man mit dem Begriff „Oktoberfest“ nicht unbedingt das Münchner Oktoberfest. Die Formulierung „Oktoberfest goes Dubei“ bedeute im Englischen gerade nicht, dass das Münchner Oktoberfest nach Dubai umziehe. Zudem habe die Landeshauptstadt München bereits im Frühjahr 2021 von der geplanten... Lesen Sie mehr