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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ortsunkundig“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2010
- III-3 RBs 336/09 -
Zugewachsenes Tempo 30-Schild entfaltet für ortsunkundige Fahrzeugführer keine Rechtswirksamkeit
Für die Wirksamkeit von Verkehrszeichen gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz
Können Verkehrszeichen aufgrund von Verschmutzung, Schnee oder weil sie von Bäumen und Büschen verdeckt werden, nicht erkannt werden, sind sie für den Verkehrsteilnehmer nicht verbindlich. Es muss dem Führer eines Fahrzeugs auch mit flüchtigem Blick möglich sein, das Verkehrszeichen wahrzunehmen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer in einer Tempo 30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 40 km/h überschritten und wurde daraufhin zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass zwar das Verkehrsschild, das die Tempo 30-Zone ankündigte, zum Tatzeitpunkt durch Baum- und Buschbewuchs für den Beklagten nicht erkennbar gewesen sei, er jedoch aufgrund der "rechts vor links"-Regelung an nahezu jeder Straßeneinmündung und der Wohnbebauung an der Straße hätte erkennen müssen, dass es sich um einen Straßenabschnitt mit einem Tempolimit von 30 km/h gehandelt habe.Das Oberlandesgericht sah... Lesen Sie mehr
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