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Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2024
- V ZR 167/23 -
BGH: Wohnungseigentümer kann Beklagten wegen Änderungen des Wohneigentumsrechts auswechseln
Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung gegen Verwalter, anstatt nunmehr Wohnungseigentümergemeinschaft
Hat ein Wohnungseigentümer vor Änderung des Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 Klage gegen den Verwalter auf Erstellung der Jahresabrechnung erhoben, kann er seine Klage gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft umstellen. Nach neuem Recht ist die Klage nämlich nur noch gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhob ein Wohnungseigentümer vor dem Amtsgericht Düsseldorf Klage gegen den Verwalter auf Erstellung der Jahresabrechnung für 2016. Das Amtsgericht wies die Klage ab, wogegen der Kläger Berufung einlegte. Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf änderte sich im Dezember 2020 das Wohneigentumsrecht dahingehend, dass Klagen auf Erstellung der Jahresabrechnung nunmehr gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten sind. Der Kläger erklärte daher einen Parteiwechsel, deren Zustimmung die Wohnungseigentümergemeinschaft verweigerte. Das Landgericht hielt die Verweigerung... Lesen Sie mehr
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