wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 23. September 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.04.2024
V ZR 167/23 -

BGH: Wohnungseigentümer kann Beklagten wegen Änderungen des Wohneigentumsrechts auswechseln

Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung gegen Verwalter, anstatt nunmehr Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft

Hat ein Wohnungseigentümer vor Änderung des Wohneigentumsrechts im Dezember 2020 Klage gegen den Verwalter auf Erstellung der Jahresabrechnung erhoben, kann er seine Klage gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft umstellen. Nach neuem Recht ist die Klage nämlich nur noch gegen die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft zu richten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 erhob ein Wohnungseigentümer vor dem Amtsgericht Düsseldorf Klage gegen den Verwalter auf Erstellung der Jahresabrechnung für 2016. Das Amtsgericht wies die Klage ab, wogegen der Kläger Berufung einlegte. Im Rahmen der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf änderte sich im Dezember 2020 das Wohneigentumsrecht dahingehend, dass Klagen auf Erstellung der Jahresabrechnung nunmehr gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft zu richten sind. Der Kläger erklärte daher einen Parteiwechsel, deren Zustimmung die Wohnungseigentümergemeinschaft verweigerte. Das Landgericht hielt die Verweigerung der Zustimmung für rechtsmissbräuchlich. Nachfolgend hatte der Bundesgerichtshof über den Parteiwechsel zu entscheiden.

Zulässigkeit des Parteiwechsels wegen Änderung des Wohneigentumsrechts

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Möchte der Kläger in der Berufungsinstanz einen Parteiwechsel auf Beklagtenseite vornehmen, sei dafür grundsätzlich die Zustimmung des ausscheidenden und des neuen Beklagten erforderlich. Dies gelte aber dann nicht, wenn die Verweigerung der Zustimmung rechtsmissbräuchlich ist. So liege der Fall hier. Hat ein Wohnungseigentümer vor dem 1. Dezember 2020 Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung gegen den Verwalter erhoben und erklärt er im Hinblick auf die während des Berufungsverfahrens eingetretene Rechtsänderung einen Parteiwechsel auf die Wohnungseigentümergemeinschaft, sei deren Verweigerung der Zustimmung zum Parteiwechsel regelmäßig rechtsmissbräuchlich.

Kein schutzwürdiges Interesse der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Klageabweisung

Zwar sei die Wohnungseigentümergemeinschaft in der ersten Instanz nicht förmlich beteiligt gewesen, so der Bundesgerichtshof. Sie habe aber wegen der engen Verbindung mit dem Rechtsstreit kein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Klage abgewiesen wird mit der Folge, dass es einen neuen Prozesses bedarf, in dem dieselben Tat- und Rechtsfragen erneut behandelt werden müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2019
    [Aktenzeichen: 290a C 171/18]
  • Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.07.2023
    [Aktenzeichen: 25 S 127/19]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht | Zivilprozessrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 802
GE 2024, 802
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2024, Seite: 1041
MDR 2024, 1041
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2024, Seite: 1017
NJW-RR 2024, 1017

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34390 Dokument-Nr. 34390

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34390

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH