wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 22. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Plastikflasche“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 12.07.2016
- 556 C 511/16 -

Flugverspätung aufgrund einer angesaugten auf dem Rollweg befindlichen Plastikflasche begründet Ausgleichsanspruch

Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Kommt es zu einer Flugverspätung, weil eine auf dem Rollweg befindliche Plastikflasche vom Flugzeug angesaugt wurde, so steht den davon betroffenen Fluggästen ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (FluggastVO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verspätete sich die Ankunft eines Fluges von Antalya nach Frankfurt am Main um mehr als drei Stunden. Hintergrund dessen war, dass das Flugzeug eine auf dem Rollweg des Flughafens in Antalya befindliche Plastikflasche ansaugte. Ein von der Verspätung betroffener Fluggast klagte auf Zahlung einer Ausgleichsentschädigung. Die beklagte Fluggesellschaft wertete das Ereignis als äußerst selten und damit als außergewöhnlichen Umstand.Das Amtsgericht Hannover entschied zu Gunsten des Klägers. Ihm stehe nach Art. 7 FluggastVO ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand... Lesen Sie mehr