die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Polio-Schluckimpfung“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.10.2008
- B 9/9a VJ 1/07 R -
Impfschadensversorgung nach Polio-Schluckimpfung nur noch bei Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung
Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz (früher nach dem Bundesseuchengesetz) wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung.
Das Bundessozialgericht hat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Nachdem die Ständige Impfkommission seit Anfang 1998 nicht mehr die Schluckimpfung gegen Poliomyelitis, sondern stattdessen die Impfung durch Injektion empfohlen hatte, fehlte es an einer wirksamen öffentlichen Empfehlung für den im Dezember 1998 beim Kläger verwendeten Impfstoff. Allein der Umstand, dass für die Schluckimpfung zuvor jahrzehntelang geworben worden war, reicht nicht aus, um den Rechtsschein einer noch vorhandenen Empfehlung... Lesen Sie mehr