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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Produktvergleich“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 17.01.2013
- 2 U 97/12 -

Pflichtangabe: Elektrohändler muss in Prospektwerbung konkrete Typenbezeichnung von Haushaltselektrogeräten angeben

Nichtbenennung der Typenbezeichnung ist als Irreführung durch Unterlassen zu bewerten

Wirbt ein Elektrohändler in einer Werbeanzeige Elektrohaushaltsgeräte, so muss diese auch die Typenangaben der jeweiligen Geräte enthalten. Die Vorenthaltung einer wesentlichen Information (vgl. § 5 a Abs. 3 UWG) stellt eine unlautere geschäftliche Handlung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hat ein Elektrohändler Elektrohaushaltsgeräte in einer Werbeanzeige beworben unter Angabe der jeweiligen Marke, des Preises und verschiedener technischer Details wie z. B. Füllmenge, Schleuderrate, Energieeffizienzklasse. Die Typenbezeichnung dieser Geräte wurde in dieser Werbung nicht genannt. Dies hatte das Landgericht Stuttgart als Irreführung durch Unterlassen gemäß § 5 a Abs. 3 Nr. 1 UWG gewertet und die Werbung ohne Typbezeichnung untersagt.Das Oberlandesgericht Stuttgart sieht dies genauso und führt in seiner Entscheidung u. a. aus, dass die Typenbezeichnung ein „Produktbestimmungs- u. Identifizierungsmittel“... Lesen Sie mehr