die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Regenwasserzisterne“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 13.12.2007
- 4 U 1012/07 -
Regenfallrohr zu einer unterirdischen Regenwassersammelanlage dient oberirdisch der Regenwasserableitung und unterirdisch der Wasserversorgung
Versicherung muss Bruchschaden an unterirdischem Zuleitungsrohr beheben
Ein Regenfallrohr, welches zu einer in einem Gebäude befindlichen Regenwassersammelanlage führt, ist oberirdisch als ein Rohr der Regenwasserableitung und unterirdisch als ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Gerichtsverfahrens darüber, ob ein Regenfallrohr, welches zu einer in einem Gebäude befindlichen Regenwassersammelanlage führt, von der Rohrbruchversicherung umfasst ist. Das Regenwasser diente der Versorgung des Wohngebäudes mit Wasser, zum Beispiel für den Betrieb der Waschmaschine oder der Toilette. Nach den VGB 2000 waren Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung versichert.Das Oberlandesgericht Dresden führte zu dem Streit aus, dass ein Regenfallrohr von der Dachrinne bis zur Einmündung in das Erdreich dem Abtransport des aufgefangenen Regenwassers diene... Lesen Sie mehr