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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Robert-Koch-Institut“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 10.09.2020
- 14 L 382/20 -

Corona-Pandemie: Bürger können keine Änderungen der RKI-Lageberichte beanspruchen

Eilantrag gegen Änderungen der RKI-Lageberichte abgelehnt

Die vom Robert-Koch-Institut (RKI) herausgegebenen täglichen Lageberichte zur COVID-19-Erkrankung können von Einzelpersonen nicht gerichtlich beanstandet werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

In dem hier vorliegenden Fall gegehrt die Antragstellerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der dem RKI bestimmte Äußerungen in seinen täglichen Lageberichten zur COVID-19-Erkrankung untersagt werden sollen. Sie meint im Wesentlichen, das RKI übertreibe darin das tatsächliche Infektionsgeschehen. Hierdurch werde ihre Menschenwürde "mit den Füßen getreten"; die Berichte weckten in ihr Urängste und seien geeignet, sie potenziell zu traumatisieren. Sowohl die Regierenden als auch die Gerichte machten die RKI-Bewertungen "zum Maß aller Dinge". Das RKI "bestimme damit faktisch seit Monaten das Schicksal des Landes und seiner Bürger". ... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.07.2020
- 13 B 675//20.NE -

Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen weiterhin rechtmäßig

Es gelten weiterhin Ausnahme­bestimmungen für Menschen mit gesundheitlichen Problemen

Mit Eilbeschluss hat das Ober­verwaltungs­gericht entschieden, dass die in der Corona­schutz­verordnung angeordnete "Maskenpflicht" voraussichtlich weiterhin rechtmäßig ist.

Der im Kreis Kleve lebende Antragsteller wendet sich gegen die Verpflichtung, in bestimmten sozialen Situationen, etwa beim Einkaufen oder bei der Benutzung des Personenverkehrs eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Er beanstandet insbesondere, dass die Alltagsmasken ungeeignet seien, Ansteckungsgefahren zu minimieren, da sie die Viren hustender Menschen nicht aufhalten könnten.... Lesen Sie mehr