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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rücklastschrift“ veröffentlicht wurden

Landgericht Köln, Urteil vom 21.12.2016
- 26 O 331/15 -

Mobilfunkanbieter darf keine pauschale Rück­last­schrift­gebühr von 5 Euro erheben

Bei Zuwiderhandlungen droht Mobilfunkanbieter Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass eine pauschal erhobene Rück­last­schrift­gebühr unwirksam ist, wenn die Höhe der tatsächlichen Kosten der Rückbuchung nicht nachweislich äquivalent ist.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Verbraucherschutzverein gegen einen Mobilfunkanbieter auf die Unterlassung der Erhebung einer pauschalierten Rücklastschriftgebühr in Höhe von fünf Euro. Eine Rücklastschriftgebühr fällt an, wenn eine Lastschrift aufgrund mangelnder Kontodeckung zurückgebucht werden muss. Der Verbraucherschutzverein kam in seiner Berechnung der tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten dieses Vorgangs auf drei Euro Interbankenentgelt, Benachrichtigungskosten von 0,62 Euro Porto und Materialaufwendungen von maximal 0,05 Euro, insgesamt also 3,67 Euro. Der Mobilfunkanbieter hingegen sagte, dass vier bis zehn Euro branchenüblich... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 15.10.2015
- 2 U 3/15 -

Mobilfunkanbieter darf auf maschinell erzeugten Rechnungen nicht Pauschalbetrag von 7,45 Euro für Rücklastschriften ausweisen

Verbot unzulässiger Allgemeiner Geschäfts­bedingungen darf nicht durch Programmierung von Rechnungssoftware zum Einzug eines Pauschalbetrags umgangen werden

Das Verbot, eine zu hohe Pauschale für Rücklastschriften in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen eines Mobilfunkvertrags zu verlangen, darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Mobilfunkanbieter zwar die Klausel aus den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen entfernt, jedoch durch eine entsprechende Programmierung seiner Rechnungssoftware systematisch in Rück­last­schrift­fällen von seinen Kunden Kosten in Höhe von 7,45 Euro verlangt. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und knüpfte damit an sein Urteil aus dem Jahre 2013 an, in dem es dem Mobilfunkanbieter untersagt hatte, in seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen eine Schadenspauschale für Rücklastschriften zu verlangen, die der Höhe nach über die Bankgebühren und die Benachrichtigungs­kosten hinausging.

Im zugrunde liegenden Streitfall forderte der klagende Verbraucherschutzverein den Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein auf, es zu unterlassen, durch eine entsprechende Programmierung seiner Rechnungssoftware systematisch in Rücklastschriftfällen von seinen Kunden Kosten in Höhe von 7,45 Euro zu verlangen. Der Mobilfunkanbieter hatte zunächst Allgemeine Geschäftsbedingungen... Lesen Sie mehr

Landgericht Leipzig, Urteil vom 30.04.2015
- 08 O 2084/14 -

Gebühr von bis zu 50 Euro für gescheiterten Zahlungseinzug zu hoch

Pauschal geforderter Betrag übersteigt zu erwartenden Schaden des Unternehmens

Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass ein Unternehmen keine Gebühr von bis zu 50 Euro verlangen darf, wenn Kunden eine geschuldete Zahlung nicht leisten oder rückgängig machen.

Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte das Unternehmen Unister, das unter anderem das Reiseportal fluege.de. betreibt, in den Geschäftsbedingungen bis zu 50 Euro von Kunden, die unberechtigt eine Zahlung zurückhalten oder rückgängig machen. Die Gebühr sollte fällig werden, wenn beispielsweise der Einzug vom Konto scheitert, weil der Kunde nicht für eine ausreichende Deckung gesorgt... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 06.05.2014
- 312 O 373/13 -

LG Hamburg untersagt unverhältnismäßig hohe Gebühren für Rücklastschriften und Mahnungen von Callmobile

Allgemeine Betriebskosten dürfen nicht auf Kunden überwälzt werden

Das Landgericht Hamburg hat der Callmobile GmbH untersagt, für eine Mahnung 5,95 Euro und für eine Rücklastschrift 15 Euro von ihren Kunden zu verlangen. Diese Klauseln im Preisverzeichnis des Mobilfunkanbieters sind unwirksam. so das Gericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Callmobile GmbH für eine Mahnung 5,95 Euro verlangt. Für eine Rücklastschrift aufgrund einer fehlenden Kontodeckung sollten Kunden 15 Euro zahlen. Callmobile hatte zur Verteidigung der hohen Pauschalen mehrere Kosten zusammengestellt, die ihr durch Rücklastschriften und Mahnungen angeblich entstehen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen... Lesen Sie mehr

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.03.2013
- 2 U 7/12 -

Mobilfunkvertrag: 10 Euro-Pauschale für Rücklastschrift unzulässig

Personalkosten und IT-Kosten zur Bearbeitung der Rücklastschriften dürfen nicht in Schadenspauschale eingerechnet werden

Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) keine Schadenspauschale in Höhe von 10 Euro für Rücklastschriften verlangen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall forderte der klagende Verbraucherschutzverein einen Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein auf, Klauseln in seinen AGB zu unterlassen, die für Rücklastschriften eine Schadenspauschale in Höhe von 10 Euro und höher festlegten. Der Mobilfunkanbieter hatte zunächst in seinen AGB für eine "Rücklastschrift (die vom Kunden zu vertreten ist)"eine... Lesen Sie mehr

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Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 27.03.2012
- 2 U 2/11 -

Prepaid-Mobilfunkvertrag – Gebühr für Rückzahlung des Guthabens bei Vertragsende unwirksam

Gebühren von 9,95 Euro pro Mahnung und 19,95 Euro pro Rücklastschrift ungerechtfertigt

Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Gebühr für die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages verlangen. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Im zugrunde liegenden Streitfall forderte der Bundesverband der Verbraucherzentralen den Mobilfunkanbieter mit Sitz in Schleswig-Holstein auf, verschiedene Klauseln in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge über Mobilfunkleistungen zu unterlassen, weil diese aus seiner Sicht den Kunden unangemessen benachteiligten. Hierbei handelte es sich unter anderem um ein "Dienstleistungsentgelt"... Lesen Sie mehr

Landgericht Kiel, Urteil vom 17.03.2011
- 18 O 243/10 -

Prepaid-Verträge: Mobilfunkanbieter darf bei Auszahlung von Restguthaben keine Gebühr erheben

Gebührenklauseln aufgrund unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam

Ein Mobilfunkanbieter darf keine Gebühr dafür verlangen, dass er dem Kunden nach einer Kündigung das vorhandene Restguthaben erstattet. Auch das Berechnen überteuerter Mahn- oder Rücklastkosten ist unzulässig. Dies entschied das Landgericht Kiel.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband vor allem die Gebühren des Mobilfunkdienstleisters kritisiert. Kunden, die sich nach einer Vertragskündigung das Restguthaben auszahlen lassen wollen, sollten dafür sechs Euro extra bezahlen. Für jede Mahnung berechnete klarmobil 9,95 Euro. Die Rückgabe einer Lastschrift wegen eines ungedeckten Kontos stellte sie... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2009
- Xa ZR 40/08 -

Germanwings: Pauschale in Höhe von 50 Euro für Rücklastschrift nicht zulässig

Bearbeitungsgebühr kann nicht als Schadensersatz angesehen werden

Der Verwendung einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 € pro Buchung bei einer Rücklastschrift vorsieht, ist unwirksam. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Die beklagte Germanwings GmbH verwendet gegenüber Verbrauchern Allgemeine Beförderungsbedingungen, in denen es unter anderem heißt:"4.5.2Das Beförderungsentgelt ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung per von uns akzeptierter Kreditkarte oder Bankeinzug zu entrichten. Sie erteilen uns dazu bei der Buchung des Fluges die Belastungsermächtigung... Lesen Sie mehr

Landgericht Dortmund, Urteil vom 25.05.2007
- 8 O 55/06 -

Pauschale in Höhe von 50 € für Bearbeitung von Rücklastschriften ist unzulässig

Bearbeitungsgebühr für Privatkunden zu hoch

Eine Fluggesellschaft (hier: Germanwings) darf nicht pauschal für jede Rücklastschrift eine "Bearbeitungsgebühr" in Höhe von 50 € verlangen. Dies hat das Landgericht Dortmund auf eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden.

Sorgt der Kunde bei Nutzung des Lastschriftverfahrens nicht dafür, dass sein Konto die erforderliche Deckung aufweist, muss er den entstandenen Schaden ersetzen. Insoweit kann auch vorab eine Pauschale vereinbart werden. Eine Regelung im "Kleingedruckten", nach der ein Kunde im Fall einer Rücklastschrift unabhängig vom jeweils entstandenen Schaden eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro... Lesen Sie mehr



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