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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rückschein“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 01.09.2014
- 31 C 32/14 -
Haftung des Mieters wegen Austausch der Schließanlage aufgrund beim Postversand gegen Rückschein verlorenen Schlüssels
Missbrauchsgefahr durch verlorenen Schlüssel rechtfertigt Einbau eines neuen Schlosses
Geht ein Schlüssel beim Postversand mittels Rückschein verloren, so haftet dafür der Mieter. Der Vermieter ist angesichts der bestehenden Missbrauchsgefahr durch den verlorenen Schlüssel berechtigt, ein neues Schloss einzubauen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall mussten die Vermieter mehrerer Wohnungen ein neues Schloss im Hoftor einbauen. Hintergrund dessen war, dass die Mieter einer Wohnung ihren Schlüssel zum Hoftor verloren haben. Die Mieter hatten zwar angegeben, dass sie den Schlüssel mittels eines Briefs mit Rückschein den Vermietern zugesandt haben. Tatsächlich kam der Brief jedoch leer bei den Vermietern an. Zudem war er beschädigt und wies einen Aufkleber "Nachverpackt" auf. Die Vermieter klagten schließlich auf Zahlung von Schadenersatz wegen des Einbaus des neuen Schlosses.... Lesen Sie mehr
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