die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rufnummerübertragung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 30.08.2012
- 9 C 173/12 -
Zurückbehaltungsrecht und außerordentliches Kündigungsrecht wegen gescheiterter Rufnummermitnahme
Fehlende Rufnummerbeibehaltung stellt erhebliche Pflichtverletzung des Telekommunikationsanbieters dar
Haben die Vertragsparteien bei Abschluss eines Festnetzvertrages vereinbart, dass die alte Nummer mit übernommen werden kann und scheitert eine solche Rufnummermitnahme, so kann der Kunde sowohl ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen als auch den Vertrag außerordentlich kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2010 schlossen die Parteien einen Festnetzvertrag. In diesem wurde vereinbart, dass der Kunde seine alte Nummer mit übernehmen darf. Nachfolgend kam es dazu jedoch nicht. Der Kunde stellte daher seine Zahlungen ein und kündigte schließlich den Vertrag außerordentlich im April 2011. Der Telekommunikationsanbieter weigerte sich sowohl die Zahlungseinstellung als auch die Kündigung zu akzeptieren und erhob daher Klage auf Zahlung der Vergütung.Das Amtsgericht Bremen sah angesichts der Regelungen des § 46 TKG im Unterlassen der Rufnummerbeibehaltung... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.03.2013
- III ZR 231/12 -
BGH: Fristlose Kündigung des DSL-Anschlusses nach misslungener Rufnummermitnahme
Risiko der Rufnummerübertragung trägt bei Übernahme einer Gewährleistung das Telekommunikationsunternehmen
Wirbt ein Telekommunikationsunternehmen mit dem Slogan "Wir erledigen dann alles Weitere für Sie", gewährleistet es damit unter anderem die Verwendbarkeit der bisherigen Rufnummer. Misslingt die Rufnummerübernahme, so ist der Kunde berechtigt, den DSL-Anschluss fristlos zu kündigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wollte ein Internetnutzer seinen Anbieter für den DSL-Anschluss wechseln. Er entschloss sich für einen Anbieter, der auf seiner Internetseite unter anderem damit warb, dass nach Auswahl eines DSL-Produkts und Beauftragung, "alles Weitere" für den Neukunden erledigt wird. Seine bisherige Rufnummer sollte übernommen werden. Nach dem Anbieterwechsel stellte... Lesen Sie mehr