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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sicherheitsdienst“ veröffentlicht wurden
Landgericht Köln, Urteil vom 09.01.2023
- 21 O 302/22 -
Sex auf in Parkhaus geparktem Auto: Sicherheitsdienst nicht zur Schadensersatzzahlung verpflichtet
Keine Pflicht des Sicherheitsdienstes zur ständigen Beobachtung der Überwachungskameras eines Parkhauses
Haben Unbekannte auf einem in einem Parkhaus abgestellten Auto Sex und kommt es dadurch zu einer Beschädigung des Autos, so haftet dafür nicht der Sicherheitsdienst. Dieser ist nicht verpflichtet, ständig die Überwachungskameras zu beobachten. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Juli 2018 hatten zwei Unbekannte Personen Sex auf einem in einem Parkhaus in Nordrhein-Westfalen abgestellten Auto. Dadurch kam es zu Beschädigungen am Auto. Der Vorfall wurde durch Überwachungskameras festgehalten. Die entsprechende Aufnahme war etwa 9 Minuten lang. Der Eigentümer des Autos klagte nunmehr gegen die Sicherheitsfirma auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 5.000 €. Er meinte, das Sicherheitspersonal hätte die Kameras ständig überwachen müssen, um derartige Vorfälle zu verhindern.Das Landgericht Köln entschied gegen den Kläger. Diesem... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 02.05.2022
- 8 U 90/21 -
Zulässige Umlage von Überwachungskosten auf Gewerbemieter
Keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB
Durch eine Klausel in den AGB eines Gewerbemietvertrags könne die Kosten für die Bewachung des Gebäudes auf die Mieter umgelegt werden, ohne dass es einer Bezifferung oder einer höhenmäßigen Begrenzung der Kosten bedarf. Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB liegt darin nicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin von Gewerberäumen in einem Ärztehaus in Berlin klagte im Jahr 2020 auf Rückzahlung von Betriebskosten für die Jahre 2014 bis 2016 in Höhe von über 73.000 €. Es ging dabei um die Kosten für die 24-Stunden-Bewachung des Gebäudes, welche mittels einer Klausel im Mietvertrag auf die Mieter umgelegt wurden. Die Mieterin hielt die... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Kreuzberg, Urteil vom 16.09.2021
- 8 C 85/21 -
Umlage der Kosten für Wachschutz als sonstige Betriebskosten wegen Aktivität der linksradikalen Szene
Umlage muss mietvertraglich vereinbart sein
Die Kosten für einen Wachschutz können als sonstige Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Wohnung in einem Hotspot der linksradikalen Szene liegt. Voraussetzung ist aber, dass die Umlage mietvertraglich vereinbart ist. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Parteien eines Wohnungsmietvertrags im Jahr 2021 unter anderem Streit über die Umlagefähigkeit der Kosten für einen Wachdienst. Die Wohnung lag im Umfeld der als Hotspot der linksradikalen Szene bekannten Rigaer Straße in Berlin. Aus diesem Grund sah es die Vermieterin als notwendig an, einen Wachdienst zu beauftragen. Die Umlage der... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.12.2018
- 1 U 25/18 (Hs) -
Vermieter äußert sich nicht zum Übergabetermin: Erlöschen der Rückgabepflicht durch Räumung der Mietsache und Übergabe der Schlüssel an Wachdienst
Mieter hat Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution
Versucht ein Mieter nach Mietvertragsende erfolglos mit dem Vermieter einen Termin zur Übergabe der Mietsache zu vereinbaren, erlöscht seine Rückgabepflicht dadurch, dass er die Mietsache räumt und die Schlüssel dem Wachdienst übergibt. Der Mieter kann dann die Rückzahlung der Mietkaution verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende Mai 2016 endete das Mietverhältnis über Gewerberäume durch eine ordentliche Kündigung der Mieterin. In der Folgezeit versuchte die Mieterin mehrmals mit der Vermieterin einen Übergabetermin zu vereinbaren. Da dies stets trotz Fristsetzung der Mieterin erfolglos blieb, übergab sie die Schlüssel zur Mietsache dem von der Vermieterin beauftragten... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 17.04.2019
- 14 S 15269/18 -
24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage mit öffentlichen Park: Umlage der Kosten auf Wohnungsmieter unzulässig
Wach- und Sicherheitsdienst kommt nicht der Mietsache zu Gute
Dient ein 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienst einer Wohnanlage überwiegend der Überwachung des zur Wohnanlage gehörenden öffentlichen Parks, so kommt der Wach- und Sicherheitsdienst nicht der Mietsache zu Gute. Eine Umlage der Kosten auf die Mieter ist daher unzulässig. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stritten sich die Parteien eines Mietvertrags im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht München über die Umlegbarkeit von Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Sicherheitsdienstes. Laut den Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2013 bis 2015 musste der Mieter die anteiligen Kosten übernehmen. Bei der Wohnanlage handelte es sich um ein für jedermann zugängliche parkähnliche... Lesen Sie mehr
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Landgericht Berlin, Beschluss vom 08.07.2019
- 65 S 231/18 -
Umlagefähigkeit von Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes bei Vorliegen einer konkreten praktischen Notwendigkeit
Konkrete Notwendigkeit muss von Vermieter dargelegt werden
Die Kosten eines 24-Stunden-Concierge- und Wachdienstes können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist und eine konkrete praktische Notwendigkeit dazu besteht. Die konkrete Notwendigkeit muss vom Vermieter dargelegt werden. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin-Neukölln anteilig an den Kosten eines 24-Stunden-Wach- und Schließdienstes beteiligen. Der Mieter hielt die Kostenumlage für unzulässig, da seiner Meinung nach keine Notwendigkeit für einen Sicherheitsbedienst bestanden habe. Nach dem Mietvertrag durften "Kosten Sicherheitsdienst" als sonstige Betriebskosten... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 05.04.2005
- VIII ZR 78/04 -
Betriebskosten - Mieter müssen nicht immer einen Concierge bezahlen
BGH zur den Voraussetzungen der Kostenübernahme für einen Pförtner durch die Mieter
Ob die Kosten für einen Concierge- oder Pförtnerdienst in einem Wohngebäude als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles. Wenn die Notwendigkeit nicht klar belegt wird, kommt keine Umlage der Kosten in Betracht. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Im Fall wehrten sich die Bewohner einer großen Wohnanlage mit 239 Einheiten dagegen, die Kosten für einen Pförtner anteilig zu übernehmen. Ein solcher Aufwand sei gar nicht notwendig. Man sei bisher auch gut ohne Concierge zurecht gekommen. Dagegen berief sich der Hauseigentümer auf das Sicherheitsbedürfnis der vielen älteren Menschen der Wohnanlage.Der Bundesgerichtshof... Lesen Sie mehr
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