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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Soldatengesetz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 11.03.2015
- AN 11 K 14.00127 -

Entlassung aus der Bundeswehr wegen verschwiegener NPD-Mitgliedschaft rechtmäßig

Mitgliedschaft in der NPD stellt Bereitschaft zur Erhaltung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Frage

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat entschieden, dass die Entlassung eines Soldaten aus der Bundeswehr, der entgegen seiner Angaben in einem vor der Einstellung ausgefüllten Fragebogen Mitglied der NPD war, rechtmäßig ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens wandte sich mit Beschwerde und - nach deren Misserfolg - mit Klage gegen die Entlassung aus der Bundeswehr. Zu deren Begründung führte er an, dass einerseits die Mitgliedschaft in der NPD nicht nachgewiesen sei. Andererseits sei aber bereits die Frage nach einer (früheren oder aktuellen) Mitgliedschaft in der NPD nicht zulässig. Denn die NPD sei als Partei nicht verboten. Daran ändere auch das derzeit laufende Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht nichts. Damit verstoße die Frage gegen das Parteienprivileg des Art. 21 Grundgesetz. Die falsche Beantwortung könne daher nicht zur Grundlage für... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.04.2007
- BVerwG 2 WDB 6.06, BVerwG 2 WDB 7.06 -

Weitergabe vertraulicher Informationen durch ehemalige Generäle der Bundeswehr ist ein Dienstvergehen

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die beiden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundesverteidigungsministers im Januar 2006 in den einstweiligen Ruhestand versetzten Bundeswehrgeneräle schuldhaft ihre Dienstpflicht verletzt haben, über bei ihrer dienstlichen Tätigkeit ihnen bekannt gewordene Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren (§ 14 Soldatengesetz). Dementsprechend hat das Gericht ihre Beschwerden gegen die durch den Bundesverteidigungsminister bei gleichzeitiger Einstellung der disziplinaren Vorermittlungen erfolgte Feststellung eines Dienstvergehens als unbegründet zurückgewiesen.

Der ehemalige stellvertretende Generalinspekteur der Bundeswehr und Inspekteur der Streitkräftebasis hatte im Oktober 2005 unbefugterweise vertrauliche Informationen über den Stand von disziplinaren Vorermittlungen gegen studierende Offiziere aus seinem Befehlsbereich dem dienstlich damit nicht befassten stellvertretenden Inspekteur des Heeres auf dessen Wunsch zur Verfügung gestellt,... Lesen Sie mehr



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