die zehn aktuellsten Urteile, die zum „Sozialgericht Mainz“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 07.10.2019
- S 14 AS 582/19 ER -
Jobcenter muss Anschaffungskosten für gebrauchten PC und preiswertesten Microsoft-Office-Paket übernehmen bei Besuch einer Berufsfachschule mit IT-Schwerpunkt
Entsprechende verfassungskonforme Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II
Bei einem Besuch einer Berufsfachschule mit einem IT-Schwerpunkt muss das Jobcenter gemäß einer entsprechenden verfassungskonformen Anwendung von § 21 Abs. 6 SGB II die Kosten für die Anschaffung eines gebrauchten PCs und des preiswertesten Microsoft Office-Pakets übernehmen. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte der Vater eines 15-jährigen Schülers im Februar 2019 beim Jobcenter die Übernahme von Kosten zur Anschaffung eines internetfähigen Computers in Höhe von 495 Euro. Der Schüler besuchte eine Berufsfachschule für Informationsverarbeitung und Mediengestaltung. Er musste im Rahmen des Unterrichts zu Hause eigenständige Arbeiten erstellen - insbesondere mit Textverarbeitung, Excel, Power Point und einfachen Zeichenprogrammen. Das Jobcenter lehnte den Antrag ab. Es verwies auf die mögliche Computernutzung in der Schule oder der Bibliothek. Zudem könne der Schüler den Computer seiner Tante nutzen. Der Vater des Schülers... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Gerichtsbescheid vom 22.11.2018
- S 14 AS 636/18 -
Kein Anspruch eines ALG II-Empfängers auf Mehrbedarf aufgrund Anschaffung einer Gleitsichtbrille
Kosten der Anschaffung müssen aus Regelleistung angespart werden
Ein ALG II-Empfänger hat keinen Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II, um sich eine Gleitsichtbrille anzuschaffen. Diese Kosten müssen vielmehr aus der Regelleistung angespart werden. Dies hat das Sozialgericht Mainz entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein ALG II-Empfänger im August 2017 beim Jobcenter die Übernahme von Kosten einer Gleitsichtbrille in Höhe von 433,50 Euro. Die Brille war phototrop und superentspiegelt. Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme ab. Dagegen erhob der Leistungsempfänger Klage.Das Sozialgericht Mainz wies die Klage ab. Ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 07.09.2018
- S 15 AL 101/14 -
Höhe des Insolvenzgelds bei sittenwidrigem Lohn
Bei sittenwidrig niedrigem Arbeitslohn ist Höhe des Insolvenzgeldes auf Grundlage des üblicherweise gezahlten Tariflohns zu bemessen
Im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein so genanntes Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Es wird erbracht, wenn der Arbeitgeber Löhne aufgrund seiner Insolvenz nicht zahlen kann. Konkret wird für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis das fehlende Arbeitsentgelt durch die Bundesagentur für Arbeit gezahlt und zwar grundsätzlich in Höhe des seitens des Arbeitsgebers geschuldeten Nettoarbeitsentgelts. Das Sozialgericht Mainz hatte nun kürzlich zu entscheiden, wie hoch der Insolvenzgeldanspruch eines Arbeitsnehmers ist, der zuvor ein sittenwidrig niedriges Arbeitsentgelt erhalten hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte von der beklagten Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld für die Monate November 2012 bis Januar 2013 erhalten. Für den November zahlte ihm die Bundesagentur für Arbeit 396,80 Euro ausgehend von den vorhandenen Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Hiergegen wandte sich der Kläger und verlangte Insolvenzgeld für den November 2012 in Höhe von insgesamt... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Mainz, Urteil vom 18.06.2018
- S 14 U 45/17 -
Sturz bei Verfolgung eines Diebes auf privater Halloween-Party an der Universität steht nicht unter dem Schutz der studentischen Unfallversicherung
Halloween-Party in Räumlichkeiten der Universität stellt keine universitäre Veranstaltung dar
Eine Halloween-Party in den Räumlichkeiten der Universität stellt keine universitäre Veranstaltung dar. Daher besteht für Studenten kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Der Kläger richtete zur Finanzierung des Examensballs mit einigen weiteren Studierenden eine Halloween-Party in den Räumlichkeiten der Mainzer Universität aus. Zu fortgeschrittener Stunde bemerkte er, dass ein Gast unbefugt eine Bierflasche aus einem der Kühlschränke entnahm. Der Kläger forderte den Gast auf, die Flasche zurückzustellen, woraufhin dieser die Flucht ergriff. Bei der... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 26.06.2018
- S 11 SO 33/15 -
Bestattungskostenbeihilfe: Stadt muss auch Kosten für Grabstein übernehmen
Maßstab für erforderliche Beerdigungskosten ist eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache, aber würdige Art der Bestattung
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass der Maßstab für die Festsetzung erforderlicher Beerdigungskosten durch die Stadt eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache, aber würdige Art der Bestattung ist. Hierzu zählt gegebenenfalls auch die Übernahme der Kosten für einen Grabstein.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls beantragte im Jahr 2010 eine Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter bei dem Sozialamt der beklagten Stadt. Diese bewilligte ihr daraufhin einen Betrag in Höhe von 2.487,92 Euro für die Bestattungs- und Friedhofskosten. Im Januar 2014 beantragte die Klägerin nun die Übernahme von Grabsteinkosten in Höhe von 3.100 Euro und... Lesen Sie mehr
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Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 17.05.2018
- S 10 AS 777/17 -
Jobcenter muss Kosten für Hochzeitsfeier nicht übernehmen
SGB II bietet keine Rechtsgrundlage für Gewährung von "Heiratsgeld"
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für die Hochzeitsfeier eines im Arbeitslosengeld II-Bezug stehenden Paares nicht bezahlen muss.
Im zugrunde liegenden Streitfall wollte ein junges Paar mit zwei kleinen Kindern heiraten und dies auch in einem schönen Rahmen feiern. Da sie jedoch im Arbeitslosengeld II-Bezug standen, wandten sie sich an das Jobcenter und beantragten "Heiratsgeld", für Eheringe, Brautkleid, Anzug für den Bräutigam, Kleidung für die Kinder sowie die Feier an sich. Das Jobcenter lehnte dies ab, da... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 04.05.2018
- S 16 KR 113/16 -
Krankenkasse muss Kosten einer Sterilisation nicht übernehmen
Versicherte muss zunächst weniger invasive und endgültige Empfängnismethoden in Betracht ziehen
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Sterilisation zu übernehmen.
Die 28-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Mutter von fünf Kindern. Bei den Geburten der jüngsten Kinder traten erhebliche gesundheitliche Komplikationen auf, sodass die Klägerin unter Vorlage eines Attests des behandelnden Arztes die Durchführung einer Sterilisation bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragte, um ihre Gesundheit nicht erneut zu gefährden. Ihre... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Beschluss vom 14.03.2018
- S 10 AS 164/18 ER -
Hartz IV: Leistungsempfänger haben keinen Anspruch auf Wechsel des Sachbearbeiters beim Jobcenter
Geltendes Recht billigt Leistungsempfänger auch bei Gefühl der Befangenheit der Sachbearbeiterin kein förmliches Ablehnungsrecht zu
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Arbeitslosengeld-II-Empfänger keinen Anspruch darauf haben, ihre Sachbearbeiter bei den Jobcentern selbst zu bestimmen oder auszuwechseln.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls wandte sich mit einem Eilantrag an das Sozialgericht Mainz und begehrte von diesem, das Jobcenter zur Zuweisung einer anderen Sachbearbeiterin zu verpflichten. Die aktuell für ihn zuständige Person empfinde er als Zumutung.Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab und führte zur Begründung aus, dass kein Recht des einzelnen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 09.02.2018
- S 10 AS 51/17 -
Hartz IV: Kein höheres Arbeitslosengeld II für Rückzahlung von Halbwaisen
Jobcenter muss Voraussetzungen für Erhalt einer Halbwaisenrente nicht prüfen
Bezieht ein Empfänger von Hartz IV-Leistungen eine Halbwaisenrente, die auf die ALG II-Leistungen angerechnet wird, muss das Jobcenter dem Leistungsempfänger wegen der Anrechnung keinen Ausgleich zahlen, wenn die Halbwaisenrente zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgezahlt werden muss, weil die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr vorlagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt ein junger Mann auf seinen Antrag hin vom Jobcenter Arbeitslosengeld II (ALG II). Bereits seit 2014 erhielt er zudem von der Deutschen Rentenversicherung eine monatliche Halbwaisenrente von rund 60 Euro, was er dem Jobcenter auch mitteilte und von diesem bei den Leistungen angerechnet wurde. Im Juli 2016 forderte die Rentenversicherung die gezahlte... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 11.07.2017
- S 14 KR 197/17 -
Landesblindengeld ist in freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung nicht beitragspflichtig
Blindengeld hat Zweckbestimmung und muss nicht zur Deckung anderer Lebenshaltungskosten herangezogen werden
Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass das rheinland-pfälzische Landesblindengeld nicht bei der Beitragsbemessung für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zu berücksichtigen ist.
Die in Rheinhessen lebende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist freiwillig gesetzlich krankenversichert und bezieht Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz. Ihre Krankenkasse setzte mit mehreren Bescheiden aus den Jahren 2016 und 2017 den monatlich von der Klägerin zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag fest, wobei nicht nur das Einkommen aus der beruflichen Tätigkeit... Lesen Sie mehr