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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sprungturm“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 21.09.2017
- 2 U 11/17 -
Schwimmbadbetreiber darf gleichzeitiges Springen von mehreren Ebenen eines Sprungturms nicht erlauben
Haftung des Schwimmbadbetreibers für Badeunfall eines Badegastes
Ein Schwimmbadbetreiber darf das gleichzeitige Springen von mehreren Ebenen eines Sprungturms nicht erlauben. Kommt es zu einem Badeunfall, weil ein Springer auf einen noch im Eintauchbecken befindlichen Badegast trifft, haftet dafür der Schwimmbadbetreiber. Jedoch kann dem verunglückten Badegast ein Mitverschulden wegen "Handelns auf eigener Gefahr" angerechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2015 verunglückte ein 35-jähriger Familienvater bei einem Badeunfall in einem Freibad tödlich. Er war von einem Sprungturm aus 5 m Höhe in das Eintauchbecken gesprungen. Kurz nach ihm sprang ein anderer Badegast vom 10 m Turm und prallte im Eintauchbecken mit dem Familienvater zusammen. Der Familienvater erlitt dabei schwere Kopfverletzungen, woran er verstarb. Es war gängige Praxis im Freibad, dass sämtliche Plattformen des Sprungturms zeitgleich offen waren. Jeder Badegast, der springen wollte, vergewisserte sich zunächst, ob das Eintauchbecken frei war und rief dann laut zum Beispiel "5er springt".... Lesen Sie mehr
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