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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Steuerklassenwechsel“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 28.03.2019
- B 10 EG 8/17 R -

Bemessung des Elterngelds: Bei mehrfachem Steuer­klassen­wechsel ist relativ am längsten geltende Steuerklasse entscheidend

Maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben

Wechselt der Eltern­geld­berechtigte die Steuerklasse im Bemessungszeitraum für das Elterngeld (in der Regel 12 Monate vor dem Monat der Geburt) mehrmals, kommt es auf die im Bemessungszeitraum relativ am längsten geltende Steuerklasse an. Die maßgebliche Steuerklasse muss nicht mindestens in sieben Monaten des Bemessungszeitraums gegolten haben, auch wenn diese absolute Betrachtung für den Eltern­geld­berechtigten im Einzelfall finanziell günstiger ist. Dies entschied das Bundessozialgericht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls bezog vor der Geburt ihres Sohnes am 11. Februar 2016 Einkommen aus nicht selbstständiger Erwerbstätigkeit. Von Dezember 2014 bis Mai 2015 hatte sie für sechs Monate die Steuerklasse 1, im Juni und Juli 2015 die Steuerklasse 4 und von August bis November 2015 für vier Monate die Steuerklasse 3. Der Klägerin erhielt Basiselterngeld sowie Elterngeld Plus ab dem 4. Lebensmonat. Dabei legte der beklagte Landkreis als Bemessungsentgelt das Einkommen in der Zeit von Dezember 2014 bis November 2015 zugrunde. Die Abzüge für Lohnsteuer berechnete er nach der für die Klägerin finanziell ungünstigen Steuerklasse 1,... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 21.12.2012
- III B 41/12 -

Bundesfinanzhof: Vorläufiges Ehegattensplitting für homosexuelle Paare

Bundesfinanzhof zweifelt an der Rechtmäßigkeit der bisherigen Praxis

Angesichts mehrerer Verfassungsbeschwerden erscheint die bisherige Praxis der Verweigerung des Ehegattensplittings für homosexuelle Paare als nicht rechtmäßig. Eingetragenen Lebenspartnern ist daher vorläufig das Ehegattensplitting zu gewähren. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein homosexuelles Paar begründete im Jahr 2002 eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Sie stellten im Jahr 2011 beim Finanzamt den Antrag, die Lohnsteuerklassen entsprechend des Ehegattensplittings zu ändern. Das Finanzamt lehnte dies ab, woraufhin die Lebenspartner Klage erhoben. Aufgrund der zu erwartenden langen Verfahrensdauer stellten... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.10.2012
- 5 C 22.11 -

Wechsel der Steuerklasse zur Minderung des Kostenbeitrags für Jugendhilfeeinrichtung ist rechtsmissbräuchlich

Vater eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes begehrt Steuerklassenwechsel zur Erzielung einer Beitragsminderung

Der Vater eines in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebrachten Kindes kann den Kostenbeitrag für diese Unterbringung nicht durch einen Steuerklassenwechsel reduzieren, wenn dieser als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

In dem zugrunde liegenden Fall war der Sohn des Klägers wegen einer seelischen Behinderung vollstationär in einer speziellen Jugendhilfeeinrichtung aufgenommen (mtl. Kosten etwa 6 500 Euro). Daraufhin setzte das Jugendamt der beklagten Stadt nach Ermittlung des in den vergangenen zwölf Monaten von dem Kläger erzielten Durchschnittseinkommens einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe von... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 25.06.2009
- B 10 EG 3/08 R; B10 EG 4/08 R -

Höheres Elterngeld nach Steuerklassenwechsel

Wechsel stellt keinen Rechtsmissbrauch dar und ist auch nach dem Einkommensteuergesetz erlaubt

Der während einer Schwangerschaft veranlasste Wechsel der Lohnsteuerklasse ist bei der Bemessung des Elterngeldes zu berücksichtigen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Elterngeld wird grundsätzlich nach dem durchschnittlichen monatlichen Erwerbseinkommen des Berechtigten in den letzten zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes berechnet. Dabei sind ua die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern abzuziehen. Das Elterngeld beträgt 67 % des so ermittelten Einkommens.In dem einen zugrundeliegenden Fall war die Steuerklasse... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.12.2008
- L 13 EG 40/08 -

Steuerklassenwechsel für höheres Elterngeld ist kein Rechtsmissbrauch

Gesetzgeber hat die Möglichkeit des Steuerklassenwechsels nicht ausgeschlossen

Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um höheres Elterngeld zu beziehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jetzt in zwei Urteilen als erstes Landessozialgericht in Deutschland entschieden.

Einen Steuerklassenwechsel zur Erhöhung des Nettoeinkommens vor der Geburt, nach dem sich die Höhe des Elterngelds richtet (§ 2 Abs. 1 und Abs. 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - ), schlössen weder das BEEG noch das Steuerrecht aus. Insbesondere Rechtsmissbrauch könne den betroffenen Eltern nicht vorgeworfen werden, wenn sie eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 28.07.2008
- S 11 EG 8/07, S 11 EG 40/07 -

Steuerklassenänderung kann zu höherem Elterngeld führen

Behörde darf Elterngeldhöhe nicht über die "Hintertür" einschränken

Wenn die Eltern eines nach dem 01.01.2007 geborenen Kindes vor dessen Geburt die Lohnsteuerklassen geändert haben und die Elterngeld beanspruchende Mutter deswegen ein höheres Nettoeinkommen bezieht als vor dem Steuerklassenwechsel, ist die Elterngeldhöhe auch nach diesem zeitweise höheren Nettoeinkommen zu bestimmen.

Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in zwei Fällen von Klägerinnen aus der Stadt Hamm und dem Kreis Unna. Beide Klägerinnen hatten jeweils vor der Geburt ihrer Töchter zusammen mit ihren Ehemännern die vorher gewählte Lohnsteuerklassenkombination IV/ IV in III/ V zu ihren Gunsten gewechselt. Dies hatte das bis zum 31.12.2007 zuständige Versorgungsamt Dortmund zum Anlass genommen,... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 08.07.2008
- S 10 EG 15/08 -

Mehr Elterngeld durch zulässigen Wechsel der Steuerklasse

Einmal im Jahr ist ein Wechsel erlaubt

In einem Grundsatzurteil hat das Sozialgericht Augsburg entschieden, dass Eltern, die Anspruch auf Elterngeld haben in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes einen einmaligen Wechsel der Steuerklasse vornehmen dürfen, um so den Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen.

Geklagt hatte ein Ehepaar bei dem beide berufstätig waren. Die Ehefrau hatte die Lohnsteuerklasse V. Im Laufe der Schwangerschaft nahmen die Eheleute einen Wechsel in der Steuerklasse vor, so dass die Ehefrau nun die Lohnsteuerklasse III wählte. Sie wollten dadurch ein höheres Elterngeld erreichen.Die Familienkasse (FK) beim Zentrum Bayern Familie und Soziales verweigerte... Lesen Sie mehr



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