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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Strafbefreiungserklärungsgesetz“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.02.2008
- 2 BvL 14/05 -

Vorlage eines Finanzgerichts zur Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz an das Bundesverfassungsgericht ist unzulässig

Gericht hat sich nicht hinreichend mit der Frage auseinandergesetzt

Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorlage eines Finanzgerichts zur Zinsbesteuerung und zum Strafbefreiungserklärungsgesetz als unzulässig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem "Zinsurteil" von 1991 festgestellt, dass bei der Besteuerung von Zinseinkünften seit dem Veranlagungszeitraum 1981 ein strukturelles Vollzugsdefizit bestand und den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 1. Januar 1993 durch hinreichende gesetzliche Vorkehrungen die Besteuerungsgleichheit zu gewährleisten. Um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber 1992 das Zinsabschlaggesetz erlassen. Es folgten weitere gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Zinsbesteuerung durch das Steuerentlastungsgesetz von 1999, das unter anderem zur Erweiterung der Mitteilungspflicht... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Beschluss vom 22.09.2005
- 10 K 1880/05 -

Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Kapitaleinkünften in den Jahren 2000 bis 2002

Das Finanzgericht Köln hat Bedenken, ob die Besteuerung von Kapitaleinkünften für die Jahre 2000 bis 2002 mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hat die Vorschrift des § 20 EStG in der für diese Jahre maßgeblichen Fassung dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Der Kläger des Verfahrens hatte als steuerehrlicher Kapitalanleger Anstoß daran genommen, dass er seine Kapitaleinkünfte voll versteuern musste, während steuerunehrliche Kapitalanleger, die von dem im Dezember 2003 erlassenen "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit (Strafbefreiungserklärungsgesetz)" Gebrauch machten, weniger Steuern auf ihre nacherklärten Einnahmen zahlen müssten.... Lesen Sie mehr