die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teilinklusivmieten“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.10.2007
- VIII ZR 331/06 -
BGH vereinfacht Mieterhöhungen bei so genannten Teilinklusivmieten
Zu den Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhung bei Vereinbarung einer Teilinklusivmiete
Bei der so genannten Teilinklusivmiete (die reguläre Miete enthält auch schon einen Teil der Nebenkosten) muss ein Mieter dem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters auf jeden Fall dann zustimmen, wenn die Teilinklusivmiete noch unterhalb der ortsüblichen Netto-Kaltmiete bleibt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung zur Erhöhung von Bruttokaltmieten, die der Vermieter mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten ausweist, fortgeführt.Die Klägerin ist Vermieterin, die Beklagten sind Mieter einer Wohnung in Düsseldorf. Der Mietspiegel der Stadt Düsseldorf weist Nettomieten aus. Der Mietvertrag der Parteien sieht eine Teilinklusivmiete vor, mit der - abgesehen von Heizkosten, Kosten der Be- und Entwässerung sowie Kabelgebühren – auch die Nebenkosten abgegolten sind.Mit Schreiben vom 28. Oktober 2004 verlangte die Klägerin von den Beklagten Zustimmung zu einer Erhöhung der bisherigen Miete... Lesen Sie mehr