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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trillerpfeife“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.07.2010
- I-9 U 89/09 -
Fahrgast erhält Schmerzensgeld nach Hörschädigung durch Pfiff aus Trillerpfeife einer Zugbegleiterin
Junger Mann wird unsanft aus seinem Schlaf im Nachtzug geweckt - dauerhafter Tinnitus ist die Folge
Die unverhältnismäßige Reaktion durch eine Zugbegleiterin auf einen friedlich am Boden liegenden und schlafenden Fahrgast begründet einen Schmerzensgeldanspruch, wenn es in der Folge zu körperlichen Schäden kommt. Der Einsatz einer Trillerpfeife überschreitet die Grenze des Notwendigen, auch wenn Sicherheitsvorschriften durch am Boden liegende und schlafende Personen verletzt werden. Eine mildere Methode des Weckens ist in jedem Fall ausreichend, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervorgeht.
Im vorliegenden Fall klagte ein junger Mann auf Schmerzensgeld, nachdem er durch Pfiffe aus der Trillerpfeife einer Zugbegleiterin einen Hörschaden erlitten hatte. Der Kläger habe sich in einem Nachtzug mit seinem Schlafsack auf den Boden eines Fahrradabteils gelegt und sei dort eingeschlafen. Als er von der Zugbegleiterin entdeckt wurde, habe diese ihn durch Pfiffe aufgeweckt. Dabei habe sich die Frau zu ihm heruntergebeugt und ihm aus unmittelbarer Nähe in sein linkes Ohr gepfiffen. Hierdurch sei schließlich eine dauerhafte Hörbeeinträchtigung in Form eines Tinnitus eingetreten. Die Beklagte gab hingegen an, der Pfiff sei aus einiger Entfernung... Lesen Sie mehr
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