die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umsetzung (eines Beamten)“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 19.05.2008
- 6 L 454/08.KO -
Polizeibeamter kann sich nicht gegen Umsetzung wehren
Dienstherr hat eine organisatorische Gestaltungsfreiheit
Ein Polizeibeamter darf auch gegen seinen Willen in eine andere Polizeiinspektion versetzt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller arbeitet als Kriminalhauptkommissar für das Land Rheinland-Pfalz. Nachdem gegen ihn ein Disziplinarverfahren wegen angeblicher Dienstpflichtverletzungen eingeleitet worden war, versetzte ihn der Dienstherr in eine etwa 80 km entfernte Dienststelle. Der Polizeibeamte hielt diese Entscheidung für rechtswidrig. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien unzutreffend. Außerdem sei ihm als Familienvater die Fahrstrecke zur neuen Dienststelle nicht zumutbar, zumal er sich hierfür einen zusätzlichen Pkw anschaffen müsse. Sein Antrag auf Eilrechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Koblenz blieb ohne Erfolg.Ein Beamter, so die... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Dresden, Beschluss vom 29.04.2008
- 11 L 39/08 -
Umsetzung ehemaliger Amtsleiterin zur juristischen Sachbearbeiterin zulässig
Dienstherr darf Beamte aus jedem sachlichem Grund umsetzen
Die frühere Leiterin des Amtes für Arbeit und Soziales im Landratsamt Bautzen muss weiterhin als juristische Sachbearbeiterin im Rechts- und Kommunalamt arbeiten. Die Beamtin ist vor dem Verwaltungsgericht Dresden mit ihrem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen ihre Umsetzung unterlegen.
Die Antragstellerin war zu Beginn des Jahres 2007 von der Arbeitsagentur Bautzen zum Landkreis Bautzen versetzt worden und leitete seit Februar 2007 das Amt für Arbeit und Soziales mit ca. 220 Bediensteten. Nachdem der Landkreis für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Dezember 2010 als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen worden war, ist dieses Amt u.a. für... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 03.12.2007
- 10 B 11104/07.OVG -
Richter darf bei sachlichem Grund anderer Kammer zugewiesen werden
Kammermitglieder nicht mehr zur vertrauensvollen Zusammenarbeit fähig
Ein Richter kann auch im Laufe des Geschäftsjahres in eine andere Kammer umgesetzt werden, wenn hierfür sachliche Gründe vorliegen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Antragsteller, Vorsitzender Richter einer Zivilkammer des Landgerichts Mainz, hatte in einer mündlichen Verhandlung am 5. Juni 2007 den Anwalt eines Klägers aufgefordert, die körperliche Beeinträchtigung seines Mandanten im Schulterbereich zu demonstrieren. Als dieser den Arm hob, soll der Richter gesagt haben: „Für 33 hätt’s gelangt.” Deshalb ist gegen den Richter ein Disziplinarverfahren... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 04.04.2007
- 2 K 1506/06.KO -
Umsetzung eines Beamten wegen gestörter Arbeitsatmosphäre ist zulässig
Ein Beamter darf umgesetzt werden, wenn dadurch schwere atmosphärische Störungen in seinem Arbeitsbereich beigelegt werden können. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger ist Amtsinspektor bei der Bundeswehr. Nachdem es zwischen ihm und seinen Arbeitskollegen zunehmend zu Störungen im Arbeitsklima gekommen war, die anlässlich eines Betriebsausflugs in Handgreiflichkeiten gipfelten, wies ihm die Beklagte eine neue Stelle zu. Der Kläger hielt seine Umsetzung für rechtswidrig, da kein sachlicher Grund für sie vorliege und es ermessensfehlerhaft... Lesen Sie mehr