die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unbedachter Geschäftsabschluss“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.04.2010
- III ZR 218/09 -
Auch bei vorheriger Bestellung kann ein Partnervermittlungsvertrag als Haustürgeschäft widerrufen werden, wenn statt des erhofften Damenkontakts ein Kundenberater ins Haus kommt
BGH sieht eine "Haustürsituation" / Diskrepanz zwischen Kundenerwartung und tatsächlich erfolgtem Vertragsabschluss
Schließt ein Kunde einen Vertrag als Folge eines Beratungsgesprächs in den eigenen vier Wänden ab, so steht ihm ein besonderes Widerrufsrecht zu. Bei diesen so genannten "Haustürgeschäften" besteht die Gefahr der Überrumpelung des Verbrauchers, so dass er hier besonderen Schutz genießt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde das Gespräch nicht auf eindeutig eigenen Wunsch veranlasst hat. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.
Der Kläger im vorliegenden Fall hatte sich auf die Kontaktanzeige in einer Tageszeitung gemeldet, da er die dort beschriebene Dame kennen lernen wollte. Kurz darauf meldete sich die Mitarbeiterin einer Partnerschaftsvermittlung telefonisch bei dem Mann und vereinbarte einen Beratungstermin für den nächsten Tag in dessen Wohnung. Bei diesem Termin kam es zum Abschluss eines Partnervermittlungsvertrages, in dem sich der Kläger verpflichtete, ein Entgelt von 9.000 Euro gegen die Vermittlung einer gewissen Anzahl von Partnervorschlägen zu zahlen. Der Mann leistete eine Anzahlung von 5.000 Euro, widerrief den Vertrag jedoch bereits nach der Übermittlung... Lesen Sie mehr