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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unbeherrschtheit“ veröffentlicht wurden
Landgericht Köln, Urteil vom 21.01.1993
- 1 S 365/92 -
"Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch": Massive Beleidigung gegenüber Vermieter rechtfertigt fristlose Kündigung
Ausnahme: Momentaner Kontrollverlust
Beleidigt ein Mieter seinen Vermieter massiv und ist dies nicht aufgrund eines momentanen Kontrollverlustes zurückzuführen, kann dem Mieter fristlos gekündigt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Im zugrunde liegenden Fall äußerte sich ein Mieter gegenüber seinem Vermieter in Anwesenheit von zwei Handwerkern folgendermaßen: " Du kannst mich am Arsch lecken, du verrücktes Arschloch". Nachdem der Vermieter in ruhigem Tonfall seine Entrüstung kundtat, bezeichnete der Mieter den Vermieter nochmals als "Arschloch". Hintergrund der Beschimpfung war, dass der Vermieter eine offensichtlich unberechtigte Forderung gegenüber dem Mieter geltend machte. Aufgrund der Äußerungen des Mieters kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos. Da der Mieter die Kündigung für unwirksam hielt, landete der Fall vor Gericht.Das Landgericht... Lesen Sie mehr
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