die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verkaufsflächenbegrenzung“ veröffentlicht wurden
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.04.2020
- 20 NE 20.793 -
Corona - Verkaufsflächenregelung entspricht nicht dem Gleichheitssatz
Einzelhändlerin von Warenhäusern über 800 qm geht gegen Betriebsuntersagung vor
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat einem Antrag einer Einzelhändlerin von Warenhäusern auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend der Verkaufsflächenbegrenzung in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stattgegeben, diese jedoch nicht außer Vollzug gesetzt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassene Verordnung untersagt in § 2 Abs. 4 und 5 landesweit den Betrieb von Einzelhandelsgeschäften. Bereits in der Vergangenheit unter der Geltung der 1.BayIfSMV waren einzelne Betriebe von dem Verbot freigestellt. Mit Wirkung vom 20. April 2020 wurden weitere Betriebe, wie z.B. Baumärkte und mit Wirkung vom 27. April 2020 zusätzliche Betriebe, wie z.B. Buchhandlungen ohne Rücksicht auf die Größe der Verkaufsräume geöffnet. Gleichzeitig wurden sonstige Einzelbetriebe freigegeben, soweit deren Verkaufsräume eine Verkaufsfläche von 800 qm... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.04.2020
- OVG 11 S 28/20 -
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.04.2020
- OVG 11 S 30.20 u. OVG 11 S 31.20 -
800 m²-Regelung für die Wiedereröffnung von Einzelhandelsgeschäften im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gebilligt
Verordnungsgebers muss keine weiteren differenzierenden Regelungen treffen
Das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in drei Verfahren die vorläufige Außervollzugsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg abgelehnt, soweit danach Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche über 800 m² für den Publikumsverkehr zu schließen sind, es sei denn, sie reduzieren ihre zugängliche Verkaufsfläche auf bis zu 800 m².
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerinnen, ein Möbelhauskonzern, ein Warenhauskonzern und ein Anbieter von Sport- und Bekleidungsartikeln, hatten unter anderem geltend gemacht, die Begrenzung der Verkaufsfläche sei infektionsschutzrechtlich nicht gerechtfertigt und sie würden gegenüber sogenannten privilegierten Einzelhandelsbetrieben wie dem Buchhandel, dem... Lesen Sie mehr