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Verwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 31.07.2014
- 4 V 824/14 -
Alte Einwohnerzahl Bremerhavens bleibt vorerst maßgeblich
Stadt befürchtet Mindereinnahmen aufgrund niedrigerer Einwohnerzahl nach dem Zensus 2011
Das Verwaltungsgericht Bremen hat im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass die Freie Hansestadt Bremen (Land) vorläufig für die Stadt Bremerhaven eine Einwohnerzahl von 112.982 - gemäß den Ergebnissen einer Volkszählung aus dem Jahr 1987 - zugrunde legen muss.
Auf der Grundlage der Berechnungen des Statistischen Bundesamtes zum Zensus 2011 setzte das Statistische Landesamt Bremen mit Bescheid vom 3. Juni 2013 für die Stadt Bremerhaven zum Stichtag 9. Mai 2011 eine amtliche Einwohnerzahl von 108.156 Personen fest. Die Stadt Bremerhaven hält die festgesetzte Einwohnerzahl für zu gering und hat deshalb vor dem Verwaltungsgericht Bremen Klage erhoben.Die Senatorin für Finanzen beabsichtigt, bei der Abrechnung des kommunalen Finanzausgleichs für die Stadt Bremerhaven trotz der anhängigen Klage schon jetzt die auf Grundlage des Bescheids vom 3. Juni 2013 fortgeschriebene Einwohnerzahl zugrunde... Lesen Sie mehr
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