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Freitag, 22. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vollstreckungsabwehrklage“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 18.08.2014
- 10 WF 50/14 -

Durch Jugendamtsurkunde titulierter Unterhaltsanspruch fällt mit Heirat der Kindseltern weg

Erklärter Voll­streckungs­verzicht beseitigt nicht Rechts­schutz­bedürfnis für Voll­streckungs­abwehr­klage

Ist der Kindsvater durch eine Jugendamtsurkunde verpflichtet Barunterhalt zu zahlen, so erlischt die Unterhaltspflicht mit der Heirat der Kindseltern. Nach der Trennung der Eheleute lebt der Bar­unterhalts­anspruch aus der Jugendamtsurkunde nicht wieder auf. Um sich gegen eine drohende unzulässige Zwangsvollstreckung zu wehren, kann der Vater eine Voll­streckungs­abwehr­klage erheben. In diesem Zusammenhang sei ein erklärter Voll­streckungs­verzicht unerheblich. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vater eines Sohns verpflichtete sich im Juni 2001 durch eine Jugendamtsurkunde zur Zahlung eines Barunterhalts. Ein Jahr später heirateten die Kindseltern. Nachdem es im September 2010 zu einer Trennung der Eheleute kam, wurde der Vater aufgefordert wieder den Barunterhalt zu zahlen. Zugleich wurde im Falle der Nichtzahlung die Zwangsvollstreckung aus der Jugendamtsurkunde angedroht. Der Vater hielt dies jedoch für unzulässig. Seiner Meinung nach lebe nach der Trennung nicht automatisch der Kindesunterhalt aus der Urkunde wieder auf. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 17.05.2013
- 17a C 3/13 -

Widerrufsrecht nach 4 Jahren: Inkassounternehmen kann Zahlungstitel für Lotterievertrag nicht durchsetzen

Angeblicher Lotterievertrag am Telefon

Ist bereits gegen einen Schuldner ein Zahlungstitel ergangen, so hat er die Möglichkeit gegen diesen im Wege einer so genannten Vollstreckungs­abwehrklage vorzugehen, wenn er berechtigte Einwendungen gegen den Zahlungstitel hat. Das musste nun auch ein Inkassounternehmen feststellen, das angebliche Forderungen aus einem Lotterievertrag gegen einen Rentner vollstrecken wollte.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Rentner aus Hamburg. Dieser wurde ab Frühjahr 2009 mehrfach angerufen. Damals versuchten Mitarbeiter einer angeblichen Lotto-Firma, dem Hamburger am Telefon Lose zu verkaufen. Monatlich 49 Euro sollte der Mann bei so genannten "TOP 200-Gewinnspielen" einsetzen. Als der Rentner ablehnte, bedrängte die angebliche Lotto-Firma den 74-jährigen über mehrere... Lesen Sie mehr