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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vulkanasche“ veröffentlicht wurden

Landgericht München I, Beschluss vom 30.10.2018
- 6 S 8944/18 -

Reisenden steht nach Kündigung der Pauschalreise wegen Vulkanausbruchs Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu

Kündigung wegen höherer Gewalt

Kommt es am Urlaubsort zu einem großen Vulkanausbruch, ist die Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt möglich. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den Reisepreis vollständig zurückerstatten. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für sich eine Pauschalreise nach Costa Rica im März 2015 gebucht. Zwei Tage vor Reisebeginn kam es joch zu einem großen Vulkanausbruch in der Urlaubsregion. Mit der Begründung, dass die Ehefrau gerade eine Bronchialerkrankung auskuriert habe, kündigte das Paar den Reisevertrag und stützten sich dabei auf höhere Gewalt. Das Ehepaar verlangte nunmehr von der Reiseveranstalterin die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises in Höhe von fast 5.000 Euro. Da diese dem nicht vollständig nachkam, erhob das Ehepaar Klage.Das Amtsgericht München gab der Klage statt.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 24.05.2018
- 133 C 21869/15 -

Ausbruch des Vulkans Turrialba auf Costa Rica rechtfertigt Kündigung einer Reise wegen höherer Gewalt

Medienberichte zum Zeitpunkt der Kündigung als Beleg für mögliche Gefährdung der Reisenden bei Antritt der Reise ausreichend

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Ausbruch des Vulkans Turrialba am 13. März 2015 Reisende zur Kündigung einer Reise nach Costa Rica wegen höherer Gewalt berechtigt. Das Gericht verurteilte daher die Reiseveranstalterin auf Rückzahlung des noch nicht erstatteten Reisepreises von 4.885,30 Euro.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls und seine Frau buchten am 4. Dezember 2014 eine Reise nach Costa Rica für den Zeitraum vom 15. bis 27. März 2015. Die Reise bestand aus einer Mietwagenrundreise mit Aufenthalten in der Nähe des Vulkans Turrialba, in einem Nationalpark und in San José sowie den Hin- und Rückflügen.Am 13. März 2015 brach in Costa Rica der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Darmstadt, Urteil vom 23.04.2013
- 4 K 922/11.DA -

Luftverkehrsrechtliche Maßnahmen der Deutschen Flugsicherung im Zusammenhang mit Vulkanausbruch Grimsvötn rechtmäßig

Air Berlin und Condor unterliegen vor Verwaltungsgericht Darmstadt

Das Verwaltungsgericht Darmstadt at die Klage der Fluggesellschaften Air Berlin und Condor abgewiesen, in der es um die Rechtmäßigkeit von luftverkehrsrechtlichen Maßnahmen der Deutschen Flugsicherung in Langen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Vulkans Grimsvötn im Mai 2011 ging.

Im zugrunde liegenden Streitfall erließ das Bundesverkehrsministerium eine so genannte "Allgemeinverfügung", in der u.a. geregelt wurde, dass in geringfügig mit Vulkanasche kontaminierten Lufträumen Flüge erlaubt blieben, wohingegen Flüge in mäßig oder stark kontaminierten Lufträumen verboten seien. Entsprechende Mitteilungen hinsichtlich der jeweiligen Kontaminationsprognosen und weitere... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.12.2012
- X ZR 2/12 -

Kündigung eines Reisevertrages wegen Aschewolke zulässig

Reisevertrag über Kreuzfahrt kann bei unmöglicher Anreise aufgrund eines Flugverbots wegen höherer Gewalt gekündigt werden

Ein Reisevertrag über eine Kreuzfahrt darf wegen höherer Gewalt gekündigt werden, wenn die Flugverbindungen zum Ausgangspunkt der Kreuzfahrt wegen eines behördlich angeordneten Flugverbots ausgefallen sind. Dies entschied der Bundesgerichtshof.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls buchte über ein Reisebüro der Beklagten für sich und seine Ehefrau eine Karibikkreuzfahrt, die von der am Verfahren beteiligten Streithelferin veranstaltet wurde und am 19. April 2010 in Fort Lauderdale/USA beginnen sollte. Die Hin- und Rückflüge sowie weitere Leistungen buchte er gesondert. Im April 2010 wurde aufgrund der von dem isländischen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 18.08.2011
- 222 C 10835/11 -

Flugausfall infolge einer Vulkanaschewolke: Reisender hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch Reiseveranstalter

Reiseveranstalter nicht für Schaden durch höhere Gewalt verantwortlich

Ein Reisender kann wegen einer mangelhaften Reise auch Schadenersatz verlangen. Dabei wird das Verschulden des Reiseveranstalters grundsätzlich vermutet. Flugausfälle wegen einer Vulkanaschewolke beruhen allerdings auf höherer Gewalt, für die der Veranstalter nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dies entschied das Amtsgericht München.

In dem zugrunde liegenden Fall buchte der Kläger bei einem Münchner Reiseunternehmen eine einwöchige Pauschalreise nach Mombasa in Kenia. Der für Mitte April 2010 geplante Rückflug wurde infolge der Vulkanaschewolke des Eyjafjallajökull abgesagt. Der Reisende konnte erst sieben Tage später den Nachhauseweg antreten.Dieser machte dem Reiseunternehmen gegenüber... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2011
- 2-24 O 99/11 -

Eyjafjallajökull: Vulkanaschewolke als höhere Gewalt setzt Reisevertrag außer Kraft

Vorliegen "höhere Gewalt" entbindet den Reiseveranstalter von möglichen Schadens­ersatz­verpflichtungen gegenüber Reisekunden

Solange eine Erfüllung des Reisevertrages aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist und deshalb beispielsweise ein Rückflug von einem Urlaubsort entfällt, kann ein Reisender keinen ihm aus diesem Umstand entstehenden Schaden geltend machen. Liegt diese Ursache jedoch nicht mehr vor und kann ein Reiseveranstalter aus anderen Gründen keine umgehende Rückreise gewähren, muss er für den entstehenden Schaden eintreten. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall hatte eine Frau für sich und ihren Lebenspartner eine Pauschalreise auf die Karibikinsel Antigua zu einem Gesamtpreis von 15.535 Euro gebucht. Nachdem der ursprünglich geplante Rückflug nach Frankfurt am Main aufgrund der Aschewolke infolge des Vulkanausbruchs ("Eyjafjallajökull") auf Island ausgefallen war, erfolgte die Rückreise erst neun Tage später. Den Reisenden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 02.02.2011
- 47 C 410/10 -

Aschewolke durch Vulkanausbruch Eyjafjallajökull: Kein Schadenersatz für Flugausfall - aber Reisepreisminderung

Urlauber haben keinen Anspruch auf Schadenersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder erlittene Strapazen

Wer eine Pauschalreise gebucht hat und wegen der Aschewolke eines Vulkans nicht zurückfliegen kann, kann für Rückreisetag den Reisepreis mindern. Ein Schadenersatzanspruch für aufgrund des Flugausfalls aufgetretenen Unsicherheiten und Strapazen steht dem Reisenden aber nicht zu. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau eine Kreuzfahrt für den Zeitraum vom 09.04.2010 bis zum 16.04.2010 für 1.455,- Euro gebucht. Bestandteil der Reise war auch ein An- und Abreisepaket. Es beinhaltete Flüge von Berlin nach Palma de Mallorca und zurück.Aufgrund der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull wurde der gesamte Flugverkehr eingestellt, so dass... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 18.05.2011
- 132 C 314/10 -

Vulkanausbruch: Fluggäste erhalten keine Ausgleichszahlung für Flugausfall

Fluggesellschaften müssen bei außergewöhnliche Umständen keinen Ausgleich zahlen

Wenn Vulkane ausbrechen, kann das den europäischen Flugverkehr lahmlegen. Das Amtsgericht Köln hat die Klage eines Fluggastes abgewiesen, der von seiner Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen wegen der Annullierung seines Flugs von Hamburg nach München verlangte. Der Flug war im Zuge der Luftraumsperrungen aufgrund des kurz ausgebrochenen isländischen Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010 annulliert worden. Zum Zeitpunkt des angesetzten Flugstarts war die Luftraumsperrung allerdings wieder aufgehoben. Das Gericht schloss dennoch eine Ausgleichszahlungsverpflichtung der Fluggesellschaft aus. Es komme darauf an, dass zum Zeitpunkt der Verkündung der Flugannullierung die den Flug verhindernden außergewöhnlichen Umstände vorlagen.

Grundsätzlich haben Fluggäste bei Ausfall eines Fluges Ausgleichsansprüche aus der EU- Fluggastrechteverordnung. Im Fall der Luftraumsperrung aufgrund des Vulkanausbruchs ist die Fluggesellschaft aber gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung von Ausgleichszahlungen befreit, weil die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch nicht hätten vermeiden lassen, wenn... Lesen Sie mehr



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