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Landgericht München I, Beschluss vom 30.10.2018
- 6 S 8944/18 -
Reisenden steht nach Kündigung der Pauschalreise wegen Vulkanausbruchs Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises zu
Kündigung wegen höherer Gewalt
Kommt es am Urlaubsort zu einem großen Vulkanausbruch, ist die Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt möglich. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter den Reisepreis vollständig zurückerstatten. Dies hat das Landgericht München I entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar hatte für sich eine Pauschalreise nach Costa Rica im März 2015 gebucht. Zwei Tage vor Reisebeginn kam es joch zu einem großen
Amtsgericht gibt Klage statt
Das Amtsgericht München gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach handele es sich bei dem
Landgericht bejaht ebenfalls Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises
Das Landgericht München I bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Berufung der Reiseveranstalterin zurück. Die Kläger haben wegen des Vulkanausbruchs den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.01.2020
Quelle: Landgericht München I, ra-online (vt/rb)
- Flugausfall infolge einer Vulkanaschewolke: Reisender hat keinen Anspruch auf Schadensersatz durch Reiseveranstalter
(Amtsgericht München, Urteil vom 18.08.2011
[Aktenzeichen: 222 C 10835/11]) - Eyjafjallajökull: Vulkanaschewolke als höhere Gewalt setzt Reisevertrag außer Kraft
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.09.2011
[Aktenzeichen: 2-24 O 99/11])
Jahrgang: 2019, Seite: 277 RRa 2019, 277
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Dokument-Nr. 28368
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