die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „wirtschaftlicher Zusammenhang“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2016
- 10 K 2708/15 F -
Abbruchkosten für altes Gebäude zählen zu Herstellungskosten für neu errichtetes Gebäude
Zwischen Abbruch des Gebäudes und Herstellung des neuen Wirtschaftsgutes besteht enger wirtschaftlicher Zusammenhang
Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchtes Gebäude in der Absicht, es abzubrechen und an dieser Stelle ein neues Gebäude zu errichten, sind die Abbruchkosten als Herstellungskosten des neuen Gebäudes anzusehen, da zwischen dem Abbruch des alten und der Herstellung des neuen Gebäudes ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, weil die Vernichtung des alten Gebäudes Voraussetzung für die Errichtung des neuen Wirtschaftsgutes ist.
Die Klägerin ist eine gewerblich geprägte Kommanditgesellschaft, die eigenen Grundbesitz verwaltet. Eine ihrer Kommanditistinnen hatte ihre Gesellschaftereinlage dadurch erbracht, dass sie Grundstücke zu Buchwerten auf die Gesellschaft übertrug. Bereits bei Erwerb der Grundstücke hatte die Klägerin die Absicht, die aufstehenden Gebäude abzureißen und zwei neue Einkaufsmärkte zu errichten. Für die durch den Abbruch untergegangene Bausubstanz nahm sie sodann Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung vor. Diese und die Abbruchkosten machte sie als sofort abziehbare Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt folgte dem nicht. Es behandelte die Restbuchwerte... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.04.2013
- 3 K 604/11 Erb -
FG Münster zum wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Vermächtnis und vom Vermächtnisnehmer zu zahlender Versorgungsrente
Nur anteiliger Abzug der Versorgungsrente möglich
Eine als Untervermächtnis vom Erwerber eines begünstigten Vermögens zu zahlende Versorgungsrente ist erbschaftsteuerlich nur anteilig abzugsfähig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Im zugrunde liegenden Streitfall erhielt die Klägerin als Vermächtnisnehmerin von ihrem verstorbenen Vater GmbH- und KG-Anteile. Im Gegenzug musste sie an ihre Mutter im Wege eines Untervermächtnisses eine lebenslange Versorgungsrente zahlen. Das Finanzamt gewährte für das Vermächtnis die teilweise Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG und zog den Kapitalwert der dauernden Last in... Lesen Sie mehr