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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Wundrevision“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 13.06.2012
- 5 U 18/11 -
Behandlungsfehler aufgrund nicht durchgeführter Wundrevision kann Schmerzensgeldanspruch begründen
Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 EUR aufgrund verzögertem Heilungsverlauf, Krankenhausaufenthalte, Operationen sowie Angst um Gesundheit
Führt ein Arzt keine Wundrevision durch, um den Verbleib von Fremdkörpern im Körper des Patienten zu überprüfen, begeht er einen Behandlungsfehler. Dieser kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 EUR rechtfertigen, wenn sich aufgrund eines übersehenen Holzsplitters im Bein der Heilungsverlauf verzögert, weitere Operationen mit damit verbundenen Krankenhausaufenthalten notwendig werden und der Patient Angst um seine Gesundheit hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall drang bei einem Mann im September 2004 aufgrund eines Unfalls ein Holzsplitter knapp unterhalb des Kniegelenks ein. Zwar konnte der Mann den Holzsplitter selbst entfernen, jedoch verblieben weitere Splitter im Bein. Dies erkannten die behandelnden Ärzte jedoch nicht, da sie die Wunde leidglich sondierten. Es kam nachfolgend zu einer schmerzhaften Entzündung. Der Mann musste daraufhin im Oktober sowie im Dezember 2004 operiert werden. Dies war mit Krankenhausaufenthalten von jeweils 13 Tagen verbunden. Zudem verzögerte sich der Heilungsverlauf von Oktober 2004 bis Mitte Januar 2005. Darüber hinaus bestand bei dem Mann... Lesen Sie mehr
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