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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2018
- VIII ZR 186/17 -
BGH: Nutzung einer Mietwohnung als Ferien- bzw. Zweitwohnung rechtfertigt Eigenbedarfskündigung
Schaffung des Lebensmittelpunkts und Mindestnutzdauer nicht erforderlich
Möchte der Eigentümer einer vermieteten Wohnung diese für sich oder seine Kinder als Ferien- bzw. Zweitwohnung nutzen, kann er eine Eigenbedarfskündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB aussprechen. Es ist nicht erforderlich, dass in der benötigten Wohnung der Lebensmittelpunkt geschaffen wird oder dass die Wohnung eine konkrete Mindestdauer genutzt werden muss. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Wiesbadener Wohnungsmieter im August 2014 gekündigt. Grund dessen war, dass der Eigentümer der Wohnung diese als Ferien- bzw. Zweitwohnung für sich und seine Familie nutzen wollte. Er hatte nutzte zwar bereits zwei andere Wohnungen in dem Anwesen, diesen wurden aber zu klein für die stetig größer werdende Familie. So war der Eigentümer Vater dreier Kinder, die verheiratet waren und ihrerseits insgesamt sechs Kinder hatten. Die Familie lebte in Finnland, hatte aber seit mehreren Generationen einen Bezug zu Wiesbaden. Zudem lebte ein Zweig der Familie in Wiesbaden. Die Wohnungen wurden daher für die wiederkehrenden... Lesen Sie mehr
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