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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zielkonflikt“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.02.2002
- 6 AZR 357/01 -
Irritationen bei Patienten: Krankenpfleger darf nicht einer Nebentätigkeit als Leichenbestatter nachgehen
Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers darf durch Nebentätigkeiten seiner Angestellten nicht beeinträchtigt werden
Die Berufsausübung des Krankenpflegers steht im Konflikt mit der Tätigkeit des Leichenbestatters. Während die eine Tätigkeit die Erhaltung der Gesundheit und des Lebens zum Ziel hat, setzt die andere den Tod des Menschen voraus. Ein Krankenhaus muss die nebenberufliche Tätigkeit eines Mitarbeiters nicht hinnehmen, wenn diese in der öffentlichen Wahrnehmung zu Irritationen führen könnte und damit geeignet ist, das Interesse des Krankenhauses zu beeinträchtigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Im zugrunde liegenden Fall übte ein als Krankenpfleger in einem Krankenhaus beschäftigter Mann eine Nebentätigkeit im Bestattungswesen aus. Zu seinen Aufgaben gehörten dabei neben Bürotätigkeiten auch Trauergespräche, die Einsargung und Überführung der Verstorbenen. Da der Mann auch noch Gesellschafter dieses Bestattungsunternehmens war und anlässlich der Eröffnung einer neuen Trauerhalle in der Tagespresse mit Namen und Foto vorgestellt wurde, sah das Krankenhaus seine Interessen gefährdet, die aus dem Widerspruch der beiden Tätigkeiten hervorginge. Das Krankenhaus verbot ihrem Angestellten daraufhin die Ausübung seiner Nebentätigkeit. Gegen diese... Lesen Sie mehr
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