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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 14.12.2012
- 2 Ca 4226/11 -
Ablehnung eines Stellenbewerbers wegen fehlender Religionszugehörigkeit stellt Diskriminierung dar
Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaft darf nur bei Besetzung von Stellen im pastoralen, katechetischen und erzieherischen Bereich verlangt werden
Die Ablehnung eines Intensivpflegers für den Dienst in einem katholischen Krankenhaus allein wegen fehlender Religionszugehörigkeit stellt eine Diskriminierung dar. Dies entschied das Arbeitsgericht Aachen.
Im zugrunde liegenden Fall wies ein in Trägerschaft der katholischen Kirche stehendes
Rückweisung eines Bewerbers allein wegen fehlender Religionszugehörigkeit stellt Diskriminierung dar
Das angerufene Arbeitsgericht Aachen sprach dem Kläger die geltend gemachte
Entschädigung von etwa einem Bruttogehalt angemessen
Nach § 15 Abs. 2 AGG kann eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2012
Quelle: Arbeitsgericht Aachen/ra-online
- BAG: Keine Benachteiligung bei nicht vergleichbarer Bewerbersituation
(Bundesarbeitsgericht, sonstiges vom 19.08.2010
[Aktenzeichen: 8 AZR 466/09]) - Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz aufgrund unterschiedlicher Behandlung wegen Religion zugesprochen
(Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 04.12.2007
[Aktenzeichen: 20 Ca 105/07])
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Dokument-Nr. 14889
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